julielein1986
Liebe Frau Bäder, ich bin seit juli14 in elternzeit (kein muschu weil Adoption) und hatte bis dato 5 Resturlaubstage. Mein zweites Adoptivkind kam noch während der elternzeit des ersten (also nahtloser Übergang). Ich habe nun während der zweiten elternzeit gekündigt zum 31.3.18. Da mein Arbeitgeber meinen Urlaubsanspruch aus der elternzeit nicht gekürzt hat und dies möglicherweise nicht tun wird bis 31.3. hätte ich Anspruch auf Auszahlung der 5 resttage plus des Anspruchs aus 2014,2015,2016,2017 und jan,feb ,märz 2018 aus der elternzeit. Wie berechnet sich das Geld? Die formel sagt ja die letzten 13 Wochen verdienst. Also bei mir von 2014 oder vom jetzt aktuell gültigen Vertrag.? Vielen dank für ihre Antwort
Hallo, weitere Tage sind doch nicht entstanden, weil Sie die ganze Zeit in Elternzeit waren. Die 5 Tage müssen abgegolten werden. Liebe Grüße NB
julielein1986
Liebe Frau Bäder, Da sind sie leider falsch informiert. Insofern der Arbeitgeber von seinem Recht den Urlaub zu kürzen nicht Gebrauch macht bis der Vertrag beendet ist, steht mir die Abgeltung der Urlaubstage aus der elternzeit zu. Es gibt dazu ein Urteil aus 2015. in der elternzeit erwirbt man weiterhin Urlaubsanspruch und der Gesetzgeber hat im Beeg dem Arbeitgeber die Möglichkeit eingeräumt es zu kürzen für jeden vollen elternzeitmonat um 1/12. das muss er aber mitteilen und kann es auch nachträglich tun, nur eben nicht wenn der Vertrag während der elternzeit gekündigt wird und er es bis zum letzten Tag nicht macht. Dann steht mir Abgeltung zu. Ich wollte lediglich wissen nach welchem Gehalt es berechnet wird, es findet sich nur die 13 letzten Wochen des Verdienst Verden zu Berechnung rabgezogen. Da war ich ja in elternzeit. Ich gehe davon aus das es nach meinem letzten gültigen Vertrag abgegolten wird. Ich werde wohl einen Rechtsbeistand dazu ziehen, denn es handelt sich dann sxhließlich im mehrere tausend Euro. Schade das sie mir da nicht helfen können und nicht auf aktuellem Stand sind. Trotzdem danke.
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