Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Mutterschaftsgeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung Mutterschaftsgeld

Tina126

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes. Hintergrund: Ich habe in den letzten 2 Jahren zwei Kinder bekommen, seit der Geburt meiner ersten Tochter und dieser Schwangerschaft komplett Elternzeit gehabt. Kurz vor der Geburt der Großen habe ich eine Gehaltserhöhung erhalten. Nun ist jedoch das Mutterschaftsgeld vom AG dieses Mal 15€ pro Tag geringer als vor 2 Jahren. Die Dame in der Personalabteilung ist neu und kann sich den alten Betrag nicht erklären. Aber eine Kollegin mit dem gleichen Gehalt hat das gleiche Mutterschaftsgeld bekommen wie ich damals. 1. Was ist die Grundlage des Mutterschaftsgelds? Das gesetzlichere Netto oder der Überweisungsbertrag (gesetzl. Netto abzüglich Job Ticket, Direktversicherung und Beiträge zur freiwilligen gesetzl. Krankenversicherung)? 2. Müsste die Gehaltserhöhung berücksichtigt werden auch wenn ich diese nie voll bezogen haben, da zu dem Zeitpunkt schon Mutterschaftsgeld gezahlt wurde 3. Die letzten 3 Monate, in denen ich Zahlungen von meinem AG bekommen habe war das Mutterschaftsgeld Die Berechnung von HR beruht dieses Mal auf dem Auszahlungsbetrag der letzten 3 Monate, in denen ich Einkommen bezogen habe. Ist das alte Mutterschaftsgeld ist nun die Grundlage und stimmt der Ansatz? Die alte Berechnung war mein volles Gehalt( nun inkl. Gehaltserhöhung?) und dann davon das gesetzlich Netto (keine Berücksichtigung von Job Ticket, Direktversicherungen und Beitragen zur gesetzl. KV) Besten Dank für Ihre Einschätzung und Unterstützung. Tina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Dabei ist bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes – anders als bei der Berechnung des Zuschusses gemäß § 20 MuSchG – nicht von einem arbeitsrechtlichen Entgeltbegriff, sondern vom Entgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne auszugehen. Deshalb ist der Berechnung des Mutterschaftsgeldes das Nettoarbeitsentgelt, welches sich aus dem Arbeitsentgelt i. S. d. § 14 SGB IV i. V. m. der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) ermittelt, zugrunde zu legen (Quelle: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/praxis-beispiele-mutterschaftsgeld-11-zuschuss-nach-dem-mutterschutzgesetz-und-direktversicherung_idesk_PI42323_HI2325617.html) 2. Ein Berechnungsmuster finden Sie hier: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/praxis-beispiele-mutterschaftsgeld-8-zuschuss-nach-dem-mutterschutzgesetz-und-vwl_idesk_PI42323_HI2325615.html Liebe Grüße NB


mellomania

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hast du während der elternzeit gearbeitet ? hat der mutterschutz in der elternzeit bekonne und hast du diese auf einen tag vor beginn vorzeitg beendet?


Tina126

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Hallo, danke für die Rückfrage, das ist natürlich eine wichtige Information. ich habe zwischen den Geburten nicht gearbeitet und habe die Elternzeit zum Mutterschutz beendet. Liebe Grüße Tina


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