Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes. Hintergrund: Ich habe in den letzten 2 Jahren zwei Kinder bekommen, seit der Geburt meiner ersten Tochter und dieser Schwangerschaft komplett Elternzeit gehabt. Kurz vor der Geburt der Großen habe ich eine Gehaltserhöhung erhalten. Nun ist jedoch das Mutterschaftsgeld vom AG dieses Mal 15€ pro Tag geringer als vor 2 Jahren. Die Dame in der Personalabteilung ist neu und kann sich den alten Betrag nicht erklären. Aber eine Kollegin mit dem gleichen Gehalt hat das gleiche Mutterschaftsgeld bekommen wie ich damals. 1. Was ist die Grundlage des Mutterschaftsgelds? Das gesetzlichere Netto oder der Überweisungsbertrag (gesetzl. Netto abzüglich Job Ticket, Direktversicherung und Beiträge zur freiwilligen gesetzl. Krankenversicherung)? 2. Müsste die Gehaltserhöhung berücksichtigt werden auch wenn ich diese nie voll bezogen haben, da zu dem Zeitpunkt schon Mutterschaftsgeld gezahlt wurde 3. Die letzten 3 Monate, in denen ich Zahlungen von meinem AG bekommen habe war das Mutterschaftsgeld Die Berechnung von HR beruht dieses Mal auf dem Auszahlungsbetrag der letzten 3 Monate, in denen ich Einkommen bezogen habe. Ist das alte Mutterschaftsgeld ist nun die Grundlage und stimmt der Ansatz? Die alte Berechnung war mein volles Gehalt( nun inkl. Gehaltserhöhung?) und dann davon das gesetzlich Netto (keine Berücksichtigung von Job Ticket, Direktversicherungen und Beitragen zur gesetzl. KV) Besten Dank für Ihre Einschätzung und Unterstützung. Tina
von Tina126 am 31.01.2022, 11:52