Hallo Frau Bader!
Ich habe jetzt schon viel gelesen über die Berechnung vom Mutterschaftsgeld, werde aber in meinem Fall noch nicht ganz schlau.
Die Elternzeit für mein 1.Kind ist beendet und ich arbeite für 5 Wochen normal(Febr. bis Mitte März) bis der MuSchu für's 2. beginnt. Wie berechnet sich nun der AG-Teil des Mutterschaftsgeldes?? Ich habe in der Elternzeit 8h in der Woche gearbeitet (über 8Monate).
lg Ina Ehrhardt
Mitglied inaktiv - 12.02.2002, 21:27
Antwort auf:
Berechnung Mutterschaftsgeld
Liebe Ina,
ich mache mir jetzt schon seit geraumer Zeit Gedanken zu Ihrer Frage und habe auch in meinen Gesetzeskommentaren nachgeschlagen-aber obwohl das eigentlich ein recht geläufiges Problem ist, finde ich nichts dazu.
Ich meine, es wird für die restliche Zeit vom Gehalt vor dem 1. EU ausgegangen. Fragen Sie doch bitte mal beim Bundesversicherungsamt in Bonn, Tel. 0228-619-1888 (Mutterschaftsgeldstelle). Ich freue mich, wenn Sie mir das Ergebnis mitteilen!
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.02.2002