Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Mutterschaftsfrist nach der Geburt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung Mutterschaftsfrist nach der Geburt

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1. Ist bei der Berechnung der tatsächliche oder der errechnete Termin maßgeblich (Bei einer Geburt vor dem errechneten Termin)? 2. Wird der Tag der Geburt mitgerechnet oder nicht? Beispiel: Geburt am 26.11.04 Errechneter Termin am 01.12.04 1. Arbeitstag am: 21.01.05 22.01.05 26.01.05 27.01.05 ??? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe die Frage nicht ganz. Man kann es sich lt. Geset an dem gleichlautenden Wochentag ausrechnen. Geburt z B an einem Dienstag. Erster ARbeitstag nach Mutterschutz Dienstag. War das die Frage? Gruß, NB


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