Mitglied inaktiv
1. Ist bei der Berechnung der tatsächliche oder der errechnete Termin maßgeblich (Bei einer Geburt vor dem errechneten Termin)? 2. Wird der Tag der Geburt mitgerechnet oder nicht? Beispiel: Geburt am 26.11.04 Errechneter Termin am 01.12.04 1. Arbeitstag am: 21.01.05 22.01.05 26.01.05 27.01.05 ??? Vielen Dank!
Hallo, verstehe die Frage nicht ganz. Man kann es sich lt. Geset an dem gleichlautenden Wochentag ausrechnen. Geburt z B an einem Dienstag. Erster ARbeitstag nach Mutterschutz Dienstag. War das die Frage? Gruß, NB
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