Schnuppipuppi
Sehr geehrte Frau Bader, Es geht um folgendes: Mein Sohn ist 17 Monate, ich war bis 1401.18 in EZ (1 Jahr). Jetzt ist Nummer 2 unterwegs und der ET ist der 06.01.19 - so weit, so gut. Aufgrund von Blutungen, Stress und weiteren Faktoren sprach meine FÄ mich darauf an, dass ich mich schon mal auf ein BV (evtl. individuelle Stundenkürzung) einstellen sollte. Nun habe ich ganz Google durchforstet und weiß schonmal, dass die Bemessungsgrundlage auf den letzten 13 Wochen/letzten 3 Monate VOR Eintritt der Schwangerschaft festgelegt wird. Die hab ich ja aber gar nicht - Schwangerschaft wurde am 8.6. bei 8+5 bestätigt, heißt Grundlage wären die Monate Januar bis März, habe ja aber nur den halben Januar gearbeitet, ergo hätte ich tatsächlich eine Differenz von gut 350€-400€, welche sich dann ja auch auf das Elterngeld auswirken würde. Natürlich steht meine Gesundheit und die des Ungeborenen an erster Stelle, aber theoretisch sollte man ja im Beschäftigungsverbot keine finanziellen Einbußen haben. Interessant wäre ebenfalls, wie es sich mit dem kinderkrankengeld verhält, dieses habe ich im März für 6 Tage von meiner Krankenkasse erhalten. Liebe Grüße
Hallo, Sie bekommen dann das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB
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