Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lohnfortzahlung Berechnung BV

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Lohnfortzahlung Berechnung BV

Himbeere24

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Hallo! Ich habe am 1. April eine neue Vollzeitstelle angefangen. Nun hab ich gestern erfahren, dass ich schwanger bin. Der Eisprung muss also um den 15. Mai gewesen sein. Da ich bereits eine Fehlgeburt hatte, will mein Arzt mir aufgrund meiner anstrengenden Arbeit (Nachtschicht, schweres Heben, viel Laufen, empfindlich auf Gerüche..) ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilen. Jetzt meine Frage: wie sieht es da dann mit der Lohnfortzahlung aus? Ich hab ja noch keine 3 Monate am Stück bzw. 13 Wochen in diesem Unternehmen vor eintreten der Schwangerschaft gearbeitet? Vor dem 1. April hatte ich zwei Überbrückungsmonate, in denen ich keinerlei Geld erhalten habe und nur von meinen Ersparnissen gelebt habe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, seit 2018 hat sich das Mutterschutzgesetz geändert. Das bedeutet, dass, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen, die seine Gefährdungsprüfung vornehmen und entscheiden muss, wie und wo er Sie einsetzt. Ein Beschäftigungsverbot ist erst der zweite Schritt. Wenn der Frauenarzt ein solches Beschäftigungsverbot aus betrieblichen Gründen ausstellt, kann der Arbeitgeber dieses anzweifeln. Der Arzt kann nur ein Beschäftigungsverbot aus medizinischen Gründen erstellen. Unabhängig davon ist es so, dass Sie auch bei einem Beschäftigungsverbot vollen Lohn erhalten. Liebe Grüße NB


Felica

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Du würdest in einem BV das bekommen was in deinem Vertrag steht. Allerdings darf der Arzt das wegen deiner Arbeit gar nicht ausstellen. Den da ist dein AG gefragt. Dein AG muss erst schauen ob er für dich geeignete Ersatztätigkeiten hat, zB statt Nachtschicht dann Tagschicht, heben darfst du eh nicht mehr, also auch kein Risiko wegen FG, wegen laufen hast du Anspruch auf vermehrte Pause usw. Sage deinem AG also das du schwanger bist, der schaut dann was möglich ist, und erst dann steht ein BV wegen deiner Arbeit überhaupt zur Depatte. Sollte es so sein das dein AG für dich geeignete Ersatztätigkeit hat und du trotzdem noch Probleme wegen Gerüchen hast, muss man schauen ob man die Anfangszeit nicht mit einer AU überbrückt oder einem befristeten BV. meist gibt sich das ja bis zur 12-16ten SSW. Wäre auch eien Lösung wegen der FG, wobei es leider so ist das eine FG wie gar keine meistens gilt. Ist leider so das wohl jede Frau irgendwann mindestens eine hat, das sage ich wo ich auch schon 2e hatte. Eine sogar erst vor wenigen Monaten. So jedenfalls wäre das korrektere Vorgehen. Alles andere kann Ärger geben weil AG oder KK das BV anzweifeln könnten. Da die Richtlinien strenger geworden sind in diesem Jahr durchaus möglich. Alles Gute dir, sage dir immer wieder, die Chance das es wieder schief geht ist sevr viel geringer wie das alles gut geht.


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