Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung lohn im Berufsverbot

Frage: Berechnung lohn im Berufsverbot

Hase19

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Hallo Frau Bader, Ich arbeite auf einer Intensivstation. Dezember 2018 wurde ich schwanger und arbeitete 100%weiter. Oktober 2019 wurde mein erstes Kind geboren . Ich beantragte 3 Jahre elternzeit und bezog für 1jahr elterngeld. Ich beendete meine elternzeit nun vorzeitig (mit der Geschäftsleitung im Juli 2020 besprochen) und fange ab Oktober 2020 wieder an vollzeit zu arbeiten. Mitte September habe ich nun erfahren das ich wieder schwanger bin. Aufgrund corona komme ich ins Berufsverbot. Meine Frage wäre nun, wie wird mein Lohn im Berufsverbot berechnet? Muss ich es meinem Arbeitgeber sofort mitteilen, also vor Arbeitsbeginn, oder erst ein paar Tage arbeiten? Und was wäre von beiden Situationen besser um höheren Lohn für's BV zu bekommen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Frage verstehe ich nicht so recht. Entweder die Gefahr für Mutter und Kind besteht, dann müssen Sie auch sofort ins Beschäftigungsverbot, oder die Gefahr besteht nicht, und Sie können für einen höheren Lohn länger arbeiten. Im übrigen verstehe ich auch nicht, warum Sie wegen Corona ein Beschäftigungsverbot bekommen. Ich zitiere (www.dak.de): "Die gute Nachricht ist: Derzeit gibt es keinen Hinweis darauf, dass Schwangere durch das Coronavirus gefährdeter sind als die allgemeine Bevölkerung. Die Übertragung auf das ungeborene Kind kann jedoch nicht mehr ausgeschlossen werden. Die wenigen überhaupt beobachteten Neugeborenen mit einer Infektion zeigten allerdings keinerlei Krankheitssymptome. Das zumindest ist der aktuelle Erkenntnisstand. Entsprechend gibt es vom Robert-Koch-Institut, Deutschlands zentraler Behörde für die Überwachung von Infektionskrankheiten, auch keine Empfehlung, Schwangeren grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. Auch die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) ist dieser Ansicht." Selbst wenn auf ihrer Station, zum Beispiel weil es eine Coronastation ist, eine besondere Gefahr besteht, kann der Ag Sie umsetzen. Ansonsten bekommen Sie in einem Bv den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Liebe Grüße NB


Felica

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Was genau bekommst du denn nun, ein Berufsverbot oder ein Beschäftigungsverbot? Sind völlig verschiedene Dinge. In einem Berufsverbot bekommst du gar nichts. Bei einem Beschäftigungsvebot das was du auch ohne dieses bekommen würdest. wenn also ab Oktober VZ vereinbart war und du auch das leisten könntest ohne Schwangerschaft, dann VZ. Kinderbetreuung wird ja wohl vorhanden sein. Das wäre sonst noch ein Knackpunkt. Du musst halt dem AG über die Schwangerschaft informieren, der muss dann schauen ob er dich anderweitig einsetzen kann oder nicht. Kann er einen geeigneten Ersatzarbeitsplatz anbieten, musst du dem Folge tragen. Kann er es nicht, muss er das BV aussprechen. In dem Falle kann das ab dem ersten Arbeitstag erfolgen, ohne das du nur eine Minute arbeiten müsstest. Solange der AG nichts weiß, kann er halt das Mutterschutz auch nicht einhalten. Oder für Ersatz sorgen und plant entsprechend mit Dir. Vom Verdienst her ist es egal ob du es jetzt sagst oder am ersten Arbeitstag. Ich gehe mal davon aus das du die vorzeitige Beendigung unter Dach und Fach hast und auch im Zweifel beweisen kannst. Du bekommst dann wie gesagt das, vom ersten Tag an, was du ohne Beschäftigungsverbot bekommen hättest.


Hase19

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Oh danke meinte beschäftigungsverbot


Hase19

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Bei uns im Klinikum wird es so von der AG gewünscht, daß schwanger ins BV kommen. Wie so weshalb weiß ich nicht. Meine Frage war eigentlich wie mein BV Lohn berechnet wird. Normal rechnen die ja mit dem Durchschnitt der letzten 3 Monate. Aber da hatte ich ja elternzeit. Rechnen die dann mit den 3 Monaten vor meiner letzten schwangerschaft (2019), oder mit dem Oktober 2020 so wie ich da gearbeitet hätte?


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