Hase19
Hallo Frau Bader, Ich arbeite auf einer Intensivstation. Dezember 2018 wurde ich schwanger und arbeitete 100%weiter. Oktober 2019 wurde mein erstes Kind geboren . Ich beantragte 3 Jahre elternzeit und bezog für 1jahr elterngeld. Ich beendete meine elternzeit nun vorzeitig (mit der Geschäftsleitung im Juli 2020 besprochen) und fange ab Oktober 2020 wieder an vollzeit zu arbeiten. Mitte September habe ich nun erfahren das ich wieder schwanger bin. Aufgrund corona komme ich ins Berufsverbot. Meine Frage wäre nun, wie wird mein Lohn im Berufsverbot berechnet? Muss ich es meinem Arbeitgeber sofort mitteilen, also vor Arbeitsbeginn, oder erst ein paar Tage arbeiten? Und was wäre von beiden Situationen besser um höheren Lohn für's BV zu bekommen?
Hallo, die Frage verstehe ich nicht so recht. Entweder die Gefahr für Mutter und Kind besteht, dann müssen Sie auch sofort ins Beschäftigungsverbot, oder die Gefahr besteht nicht, und Sie können für einen höheren Lohn länger arbeiten. Im übrigen verstehe ich auch nicht, warum Sie wegen Corona ein Beschäftigungsverbot bekommen. Ich zitiere (www.dak.de): "Die gute Nachricht ist: Derzeit gibt es keinen Hinweis darauf, dass Schwangere durch das Coronavirus gefährdeter sind als die allgemeine Bevölkerung. Die Übertragung auf das ungeborene Kind kann jedoch nicht mehr ausgeschlossen werden. Die wenigen überhaupt beobachteten Neugeborenen mit einer Infektion zeigten allerdings keinerlei Krankheitssymptome. Das zumindest ist der aktuelle Erkenntnisstand. Entsprechend gibt es vom Robert-Koch-Institut, Deutschlands zentraler Behörde für die Überwachung von Infektionskrankheiten, auch keine Empfehlung, Schwangeren grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. Auch die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) ist dieser Ansicht." Selbst wenn auf ihrer Station, zum Beispiel weil es eine Coronastation ist, eine besondere Gefahr besteht, kann der Ag Sie umsetzen. Ansonsten bekommen Sie in einem Bv den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Liebe Grüße NB
Felica
Was genau bekommst du denn nun, ein Berufsverbot oder ein Beschäftigungsverbot? Sind völlig verschiedene Dinge. In einem Berufsverbot bekommst du gar nichts. Bei einem Beschäftigungsvebot das was du auch ohne dieses bekommen würdest. wenn also ab Oktober VZ vereinbart war und du auch das leisten könntest ohne Schwangerschaft, dann VZ. Kinderbetreuung wird ja wohl vorhanden sein. Das wäre sonst noch ein Knackpunkt. Du musst halt dem AG über die Schwangerschaft informieren, der muss dann schauen ob er dich anderweitig einsetzen kann oder nicht. Kann er einen geeigneten Ersatzarbeitsplatz anbieten, musst du dem Folge tragen. Kann er es nicht, muss er das BV aussprechen. In dem Falle kann das ab dem ersten Arbeitstag erfolgen, ohne das du nur eine Minute arbeiten müsstest. Solange der AG nichts weiß, kann er halt das Mutterschutz auch nicht einhalten. Oder für Ersatz sorgen und plant entsprechend mit Dir. Vom Verdienst her ist es egal ob du es jetzt sagst oder am ersten Arbeitstag. Ich gehe mal davon aus das du die vorzeitige Beendigung unter Dach und Fach hast und auch im Zweifel beweisen kannst. Du bekommst dann wie gesagt das, vom ersten Tag an, was du ohne Beschäftigungsverbot bekommen hättest.
Hase19
Oh danke meinte beschäftigungsverbot
Hase19
Bei uns im Klinikum wird es so von der AG gewünscht, daß schwanger ins BV kommen. Wie so weshalb weiß ich nicht. Meine Frage war eigentlich wie mein BV Lohn berechnet wird. Normal rechnen die ja mit dem Durchschnitt der letzten 3 Monate. Aber da hatte ich ja elternzeit. Rechnen die dann mit den 3 Monaten vor meiner letzten schwangerschaft (2019), oder mit dem Oktober 2020 so wie ich da gearbeitet hätte?
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, ich bin am 18.02.2015 zum Frauenarzt gegangen, wo meine Schwangerschaft festgestellt wurde. Im Attest vom selben Tag steht dass ich in der 6. Woche Schwanger bin und voraussichtlichere Geburtstermin am 16.10.2015 ist. Ich habe auch ein Berufsverbot sofort bekommen, da ich mit Infektionen/Parienten arbeite. Laut Gesetz sind die ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Frage lautet folgendermaßen. Ich bin noch bis Oktober 2019 in Elternzeit - (ich bekomme aber seit fast 1 1/2 Jahren kein elterngeld mehr). Insgesamt war ich 3 Jahre zur Betreuung meines Kindes nicht arbeiten. In der letzten schwangerschaft habe ich sofort ein beschäftigungsverbot erhalten. Wenn ich in der ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin schwanger und habe von meinem Frauenarzt nun ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilt bekommen. Ich habe die 3 Monate vor Schwangerschaftsbeginn in Elternteilzeit gearbeitet. Ich arbeite seit zwei Monaten wieder Vollzeit und wollte das vor dem Mutterschutz nicht reduzieren. Werden trotzdem diese Teilzeitmonat ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine kleine Tochter ist am 19.03.2023 geboren, ich (und mein Mann) habe(n) für den Zeitraum 19.06.24 bis zum 18.10.2024 den Partnerschaftsbonus beantragt (also für 4 Lebensmonate) .Meinen Arbeitsvertrag habe ich für den Zeitraum 19.06.24 bis zum 18.10.2024 neu aufsetzen lassen mit durchschnittlichen 24 Stunden in der ...
Hallo, folgende Situation: ich habe einen Vollzeitjob (36std/Woche) und einen Nebenjob (ca. 36std/ Monat). Nun bin ich im 3. Monat schwanger. Ich weiß, dass das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird (Hauptjob zzgl. Nebenjob). Wie sieht es jedoch aus, wenn f ...
Hallo Ihr Lieben, ich weiß, hier sind schon Millionen ähnliche Fragen aber genau meinen Fall habe ich noch nicht entdeckt. ich bin in einem Klinikum angestellt und das unbefristet. Ich bin jetzt im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Die endet ungefähr in der Mitte des Jahres. Ich erhalte aber nur bis zwei Monate vor Ende der Elternzeit mein El ...
Hallo Frau Bader, zu meinen Daten... Anfang Januar letzte Periode Anfang Februar positiver Schwangerschaftstest (SSW 4+0), ab da AU bis Ende März Ab Ende März Beschäftigungsverbot und damit die Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber Mein Gehalt ist sehr schwankend, aufgrund verschiedener Zuschläge. Welche drei Mona ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Liebe Frau Bader, ich bin bis einschließlich Januar mehrere Monate aufgrund einer Erkrankung im Krankengeldbezug gewesen. Nach meiner Genesung habe ich ab Februar ganz normal meine Arbeit wieder aufgenommen. Ende Februar/Anfang März bin ich schwanger geworden. Nachdem ich in den ersten Wochen der Schwangerschaft noch einmal wegen schwangerschaf ...
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung