Grindelwald17
Guten Tag Frau Bader, meine Frage ist, wie sich die gesetzlichen Abzüge bei der Berechnung des AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ermitteln - bei privater Krankenversicherung. Werden hier nur RV und AV berücksicht - oder auch mein Beitrag zur PKV? (der ja ohnehin bereits abzogen wird, und damit eine Doppelbelastung entsteht) Oder wird gar ein fiktiver Beitrag zur GKV abgezogen, was ebenfalls eine Doppelbenachteiligung in Folge hätte?? Hintergrund meiner Frage ist, dass mein "um die gesetzl. Abzüge vermindertes Entgelt" niedriger ist als mein Nettoentgelt vorher - sprich die gesetzl. Abzüge höher sind als vor dem Mutterschutz. Dies ist für mich nicht nachvollziehbar und die Personalabteilung kann es leider nicht erklären, da die Gehaltsabrechnung mittels Software erfolgt :-( Vielen Dank!
Hallo, Für die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld ist nach § 20 Abs. 1 Mutterschutzgesetz das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten drei Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist maßgebend. Dabei ist vom arbeitsrechtlichen Entgeltbegriff auszugehen. Nicht zum arbeitsrechtlichen Entgelt gehören die Beitragszuschüsse des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Während des Bezuges von Mutterschaftsgeld besteht in der privaten Krankenversicherung weiterhin Beitragspflicht. Es besteht aber kein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Während des Bezuges von Mutterschaftsgeld fallen keine Abzüge an. Das ist eine Brutto=Netto Zahlung des AG. Oder was meinst du mit "vor dem Mutterschutz". Meinst du mit PKV, wirklich die private KV, oder die Freiwillige Krankenversicherung?
Grindelwald17
Danke für deine Antwort. Es wäre aber sicher sinnvoller, wenn du meine Frage genau liest. Ich spreche nicht von Abzügen vom Arbeitgeberzuschuss, sondern bei der Berechnung desselbigen. => Eine Frau erhält während ihres bestehenden Beschäftigungsverhältnisses für die Zeit der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird der Unterschiedsbetrag zwischen 13 Euro und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung gezahlt […].” Und wenn ich PKV schreibe, dann meine ich auch PKV.
KielSprotte
Zitat: Hintergrund meiner Frage ist, dass mein "um die gesetzl. Abzüge vermindertes Entgelt" niedriger ist als mein Nettoentgelt vorher - sprich die gesetzl. Abzüge höher sind als vor dem Mutterschutz. Keine Sorge, ich kann schon lesen! Werde dir aber nicht mehr auf die Sprünge helfen, da ich nicht weiterhin angeblafft werden möchte!
Gucci75
Ich könnte Licht ins Dunkel bringen, aber Ihre Art zu antworten ist absolut unhöflich. Da habe ich nunmal einfach mal keine Lust.
KielSprotte
@Gucci 75: Können könnte ich auch, aber wollen nicht.....mehr....
Mitglied inaktiv
Das muss irgendwie ein Hormondingens sein von den Schwangeren.... Ich wurde letztens als übererheblich bezeichnet, die es noch nicht mal merkt... War eine Selbstständige Chemikerin, der ich "böse Absichten" unterstellte zwecks BV ....
Felica
Muss stimmen
mirage
Ich kenn mich auch mit dem Thema aus. Aber nicht bei Deinen Umgangsformen.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Liebe Frau Bader, ich bin bis einschließlich Januar mehrere Monate aufgrund einer Erkrankung im Krankengeldbezug gewesen. Nach meiner Genesung habe ich ab Februar ganz normal meine Arbeit wieder aufgenommen. Ende Februar/Anfang März bin ich schwanger geworden. Nachdem ich in den ersten Wochen der Schwangerschaft noch einmal wegen schwangerschaf ...
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...
Guten Tag Frau Bader, nach einem Jahr Elternzeit habe ich wieder zu arbeiten begonnen.Ich habe nun 3 Monate bei meinem alten Arbeitgeber gearbeitet und arbeite nun seit einem Monat bei einem neuen Arbeitgeber. Jetzt bin ich wieder schwanger und mein Arzt schickt mich ins Beschäftigungsverbot. Im Internet konnte ich leider keine Antwort auf ...
Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich mit folgender Fragestellung an Sie: Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung des Mutterschutzlohnes für den im folgenden beschriebenen Fall? Lage: Meine Frau ist bis Ende Februar 2026 in Elternzeit und würde ab 01. März wieder Vollzeit arbeiten. Sie ist nun im dritten Monat schwanger. Aufgru ...
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit
- Familienversicherung weiterhin möglich
- Ratlos Arbeit
- Vergebung Nachname
- Resturlaub nach Elternzeit; vor Elternzeit Vollzeit, danach Teilzeit
- Kleingewerbe das nur Verlust macht - Elterngeld