Grindelwald17
Guten Tag Frau Bader, meine Frage ist, wie sich die gesetzlichen Abzüge bei der Berechnung des AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ermitteln - bei privater Krankenversicherung. Werden hier nur RV und AV berücksicht - oder auch mein Beitrag zur PKV? (der ja ohnehin bereits abzogen wird, und damit eine Doppelbelastung entsteht) Oder wird gar ein fiktiver Beitrag zur GKV abgezogen, was ebenfalls eine Doppelbenachteiligung in Folge hätte?? Hintergrund meiner Frage ist, dass mein "um die gesetzl. Abzüge vermindertes Entgelt" niedriger ist als mein Nettoentgelt vorher - sprich die gesetzl. Abzüge höher sind als vor dem Mutterschutz. Dies ist für mich nicht nachvollziehbar und die Personalabteilung kann es leider nicht erklären, da die Gehaltsabrechnung mittels Software erfolgt :-( Vielen Dank!
Hallo, Für die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld ist nach § 20 Abs. 1 Mutterschutzgesetz das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten drei Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist maßgebend. Dabei ist vom arbeitsrechtlichen Entgeltbegriff auszugehen. Nicht zum arbeitsrechtlichen Entgelt gehören die Beitragszuschüsse des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Während des Bezuges von Mutterschaftsgeld besteht in der privaten Krankenversicherung weiterhin Beitragspflicht. Es besteht aber kein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Während des Bezuges von Mutterschaftsgeld fallen keine Abzüge an. Das ist eine Brutto=Netto Zahlung des AG. Oder was meinst du mit "vor dem Mutterschutz". Meinst du mit PKV, wirklich die private KV, oder die Freiwillige Krankenversicherung?
Grindelwald17
Danke für deine Antwort. Es wäre aber sicher sinnvoller, wenn du meine Frage genau liest. Ich spreche nicht von Abzügen vom Arbeitgeberzuschuss, sondern bei der Berechnung desselbigen. => Eine Frau erhält während ihres bestehenden Beschäftigungsverhältnisses für die Zeit der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird der Unterschiedsbetrag zwischen 13 Euro und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung gezahlt […].” Und wenn ich PKV schreibe, dann meine ich auch PKV.
KielSprotte
Zitat: Hintergrund meiner Frage ist, dass mein "um die gesetzl. Abzüge vermindertes Entgelt" niedriger ist als mein Nettoentgelt vorher - sprich die gesetzl. Abzüge höher sind als vor dem Mutterschutz. Keine Sorge, ich kann schon lesen! Werde dir aber nicht mehr auf die Sprünge helfen, da ich nicht weiterhin angeblafft werden möchte!
Gucci75
Ich könnte Licht ins Dunkel bringen, aber Ihre Art zu antworten ist absolut unhöflich. Da habe ich nunmal einfach mal keine Lust.
KielSprotte
@Gucci 75: Können könnte ich auch, aber wollen nicht.....mehr....
Mitglied inaktiv
Das muss irgendwie ein Hormondingens sein von den Schwangeren.... Ich wurde letztens als übererheblich bezeichnet, die es noch nicht mal merkt... War eine Selbstständige Chemikerin, der ich "böse Absichten" unterstellte zwecks BV ....
Felica
Muss stimmen
mirage
Ich kenn mich auch mit dem Thema aus. Aber nicht bei Deinen Umgangsformen.
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