Jennipferd
Hallo, ich bin jetzt in der 18. SSW und bekomme ALG1. Ich frage mich, wie mein Mutterschaftsgeld und das Elterngeld berechnet wird. Ich habe am 23.10.2019 ein Kind bekommen. Mein Arbeitsvertrag ist aber vorher zum 30.09.2019 ausgelaufen. Ich war dann bereits in Mutterschutz, so dass ich mich nicht arbeitslos gemeldet habe. Ich war dann 12 Monate (bis zum 22.10.2020) in Elternzeit. Ab dem 23.10.2020 war ich bis Ende des Jahres (31.12.2020) arbeitslos mit ALG1. Ab dem 1.01.2021 wurde ich wieder angestellt, bin aber gleich in 100% Kurzarbeit gefallen, sozusagen aber abrufbereit. Dieser Vertrag ist leider auch zum 31.12.2021 ausgelaufen, da durch Corona mein Job weggefallen ist. Seit dem 1.01.2022 bin ich also wieder arbeitslos mit ALG1. Ich habe mal gelesen, dass Elterngeld, Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld (bis zum 31.12.2021) nicht angerechnet werden, da es "nur" Geldersatzleistungen sind. Wird dann wirklich auf meine Anstellung im Jahre 2019 zurück geschaut und von dem damaligen Gehalt berechnet? Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für die Hilfe, Jennipferd
Hallo, es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt. Monate mit MG und EG bis zum 14 Lebensmonat kann man ausklammern. Monate mit ArbGeld zählen als 0 €. Aber: ach § 2b Abs. 1 Satz 4 kann die berechtigte Person auf Antrag Kalendermonate ausklammern, wenn sie in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2021 Einkommensausfälle aufgrund der Covid-19-Pandemie hatte. Die Regelung ist weit auszulegen. Einkommensausfälle aufgrund der Covid-19-Pandemie können z.B. durch Kurzarbeit, Freistellung, Arbeitslosigkeit, Krankheit der berechtigten Person oder eines zum Haushalt gehörenden betreuungsbedürftigen Kindes oder Schließung des ausgeübten Gewerbes eintreten. Zu den Einkommensminderungen aufgrund der Covid-19-Pandemie zählen auch mittelbare Änderungen der Einkommenssituation, wie zum Beispiel Arbeitszeitreduzierung, Unterbrechung oder Nichtwiederaufnahme der Erwerbstätigkeit zugunsten der Kinderbetreuung oder der Pflege einer angehörigen Person, wenn diese nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Dazu gehören auch Zeiten des Bezugs der Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz und der erweiterten Kinderkrankentage, wenn Kitas und Schulen pandemiebedingt geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist. Es können auch nur einzelne Kalendermonate ausgeklammert werden (RL BEEG 2021). Liebe Grüße NB
KielSprotte
Da wird nur der Mindestsatz von 300,-- Euro rauskommen. Es gab eine Änderung in Bezug auf Corona und Kurzarbeitergeld, ist aber meines Wissens nach inzwischen wieder ausgelaufen. Bist du denn das komplette Jahr 2021 in Kurzarbeit gewesen?
Jennipferd
Ja, ich war das komplette Jahr 2021 war ich in Kurzarbeit. Das wäre katastrophal...
Jennipferd
Das ist zum Beispiel ein Text, den ich jetzt des öfteren schon gelesen habe. Einkommensverluste, die werdende Eltern zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 wegen der COVID-19-Pandemie hatten, können Eltern, wenn sie möchten, bei der Berechnung des Elterngeldes ausklammern. Das bedeutet: Diese Monate werden übersprungen, und stattdessen wird das Einkommen aus davorliegenden Monaten für die Elterngeldbemessung berücksichtigt. Wenn ich das richtig verstehe, wird die Kurzarbeit nicht mit eingerechnet.
Mitglied inaktiv
Ne das hast du falsch verstanden. Vermindertes Einkommen wegen der pandamie bleiben zwar unberücksichtigt, aber es werden nicht ganze Jahre übersprungen bzw solange bis da Einkommen ist. Relevant sind die 12 Monate vor Geburt. Monate mit Elterngeld bis 14. Lebensmonat, Monate mit Mutterschaftsgeld kann man ausklammern lassen. Evtl bleiben ein paar wenige Monate aus 21 wegen der Kurzarbeit ausgeklammert. Die Monate ab 1/22 zählen mit 0€ rein da alg1
Mitglied inaktiv
Ja das ist schon richtig... Du hast aber doch nur wenige Monate mit kUG in 21. jetzt ab 1/22 zählt alles mit 0€ Und Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast du nur, wenn dann noch Anspruch auf ALG 1 besteht.
Mitglied inaktiv
Wann ist denn ET und wann beginnt der Mutterschutz? Verstehst was ich meine, du hast zu viele Monate die mit 0€ zählen, weil das alg1 nicht ausgeklammert wird.
mellomania
Kommt nicht noch etwas Geschwister bonus dazu bis Kind drei Jahre alt is?
Mitglied inaktiv
Ja stimmt der bonus kommt noch dazu... Wird dann mehr als Mindestsatz, aber niemals nach Gehalt von 2019
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, unsere Tochter ist im Juli 22 auf die Welt gekommen. Geplant sind 14 Monate Basis Elterngeld, die letzten vier Monate als ElterngeldPlus; beruflicher Wiedereinstieg dann 09/23. Ich wende mich nun mit der Frage nach der Höhe bzw der Berechnung des Elterngeldes für ein potentielles zweites Kind an Sie. Je nachdem, wann eine ...
Guten Tag Frau Bader, mein Kind kam in Februar 2021 zur Welt. Davor habe ich Vollzeit gearbeitet. Nach der Geburt habe ich 12 Monate Elterngeld bezogen. Da mein Antrag auf Teilzeit in Elternzeit abgelehnt wurde, beziehe ich ALG 1 und habe ein Kleingewerbe (Max. 160 € Einkünfte). Nun bin ich schwanger und erwarte im Juni 2023 ein Baby. Wie wird das ...
Mein Partner (Vater unserer gemeinsamen Tochter) geht erst 1 Jahr nach der Geburt in Elternzeit, also erst ab August 2023. Ist dann trotzdem die Berechnungsgrundlage die 12 Monate vor der Geburt oder könnte man auch die 12 Monate vor Beginn der Elternzeit nehmen?
Guten Tag, meine Frau ist mit unserem ersten Kind schwanger und Ich versuche mich ein wenig in die ganzen organisatorischen Themen einzuarbeiten. Bei der Berechnung des Elterngeldes finde Ich leider nichts zu unserem Spezialfall: - Die Geburt ist für den 15.07.2023 ausgerechnet - Meine Frau arbeitet als Erzieherin in der Tarifgruppe TvöD S8 ...
Sehr geehrte Frau Bader, vor der Geburt meines ersten Kindes habe ich ganz normal Vollzeit als Angestellte gearbeitet. Ich erhalte aktuell Elterngeld plus. Mein erstes Kind war ein Frühchen, er kam etwas mehr als 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt. Somit habe ich einen zusätzlichen Monat Mutterschaftsgeld erhalten. Ich ...
Liebe Frau Bader, ich hab mir jetzt bereits viele Beiträge im Forum durchgelesen jedoch bin ich mir unschlüssig, weshalb ich jetzt doch lieber frage. Meine Tochter wurde am 27.03.22 geboren und ich habe 12 Monate Basis Elterngeld bezogen, seitdem befinde ich mich im Resturlaub bis Anfang Mai, danach geh ich wieder 35h die Woche arbeiten. Da ich i ...
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Diese geht bis Mai und dann hätte ich in teilzeit arbeiten müssen. Allerdings bin ich jetzt erneut schwanger und mein Chef erteilt mir nach der Elternzeit sofort das BV. Nun habe ich gehört, ich würde während des BV das selbe Geld bekommen wie vor der ersten Sc ...
Guten Tag Frau Bader, zur Berechnung des Elterngeldes vom zweiten Kind habe ich eine Frage. Die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1 mit Elterngeldbezug werden bekanntermaßen bzgl. des Bemessungszeitraum für Kind 2 „übersprungen“. Wie ist es, wenn man in den letzten 4 Monaten der 14-monatigen Elternzeit mit ElterngeldPlus-Bezug Teilzeit arbeite ...
Hallo, Ich habe eine allgemeine Frage. Ich arbeite schon immer Vollzeit beim gleichen AG! Ich bin seit 01.08.23 im teilweise Beschäftigtungsverbot von 3,5 Stunden. Mein Mutterschutz hat Anfang Dezember begonnen. Ab 01.07.2023 habe ich automatisch eine Gehaltserhöhung bekommen. Nun meine Frage: Da ich ein teilweise Bv seit 01.08. ...
Hallo, folgende Situation: ich habe einen Vollzeitjob (36std/Woche) und einen Nebenjob (ca. 36std/ Monat). Nun bin ich im 3. Monat schwanger. Ich weiß, dass das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird (Hauptjob zzgl. Nebenjob). Wie sieht es jedoch aus, wenn f ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rückkehr aus EZ Änderungsvertrag
- Auskunft über Urlaub
- Kinder- Umgangstage bei Sporttraining
- Schwangerschaft neuer Vertrag
- Beschäftigungsverbot/Elterngeld
- Mutterschaftsgeld / Elternzeit / Minijob
- Trotz driftet
- Trotz driftet
- Gehalt im Beschfätigungsverbot
- Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes