Mitglied inaktiv
Liebe Redaktion, ich würde gerne von Euch wissen ob zur Berechnung des Resturlaubes für 2004 ( Entbindungstermin z.b. Juli des Jahres)die Zeit des Mutterschutzes (6 Wochen davor bzw. 8 Wochen danach)mit einberechnet wird.
Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Nach dem BErzGG hast Du VOLLEN Urlaubsanspruch für jeden Monat, in den noch Mutterschtutz fällt, also bis ca. September 2004. Viele Grüße Désirée
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