DieTinchen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einen Sohn (geb. 13.09.2016) und befinde mich nun in meinem 3. Jahr meiner Elternzeit. Mein ursprünglicher Plan war nach 1,5 Jahren Elternzeit wieder arbeiten zu gehen. Dies war leider nicht möglich, da wir keinen Betreuungsplatz bekommen haben. Da wir frisch gebaut hatten, habe ich mich in Absprache meines Arbeitgebers nebenberuflich selbständig gemacht. (Irgendwas musste ja an Geld rein kommen) Als Tagesmutter könnte ich die Betreuung unseres Sohnes mit Geldverdienen "unter einen Hut zu bekommen". Bei der Arbeit verdient man ja leider nicht so viel (besonders nicht im 1. Berufsjahr) Ich bleibe ca bei einem 450€ "Gewinn". Nun haben wir einen Kindergartenplatz bestätigt sobald unser Sohn 3 Jahre ist. Parallel dazu bin ich nun endlich wieder schwanger. Stichtag Anfang Oktober diesen Jahres. Hier nun meine Frage: Wie verhält es sich mit der Berechnung des Elterngeldes? Wird dies nun lediglich auf meine nebenberufliche Tätigkeit berechnet? Da ich diese ja schon ein Jahr ausübe? Und von meiner hauptberuflichen Tätigkeit keine Einkünfte bekomme? Ich hoffe, Sie können mir da was zu sagen. Vielen Dank für Ihre Mühen! Viele Grüße Tinchen
Hallo, aufgrund der selbständigen Tätigkeit ist der Ermittlungszeitraum das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt, das wird 2018 sein. Liebe Grüße NB
Felica
Da selbstständig, gilt bei dir das was du im Jahr 2018 verdient hast und nicht das was in den 12 Monaten vorher war. Selbst wenn du während des Bezugsraumes von 12 Monaten vor Geburt nur an einem einzigen Tag selbstständig wärst. Mit Geburtsdatum 9.16 war das EG was berücksichtigt wird auch spätestens 11.2017 durch, so das es wohl auf Mindestsatz von 300 € hinausläuft. Es werden bei EG längstens 14 Monate ausgeklammert, EZ bleibt komplett unberücksichtigt. Mindestsatz würdest du wohl auch bekommen wenn du nicht selbstständig arbeiten würdest sondern in dem 2ten und 3ten Jahr EZ nichts verdient hättest. In der Hinsicht macht es keinen Unterschied. Lediglich wenn du innerhalb der EZ in TZ gearbeitet hättest, würde dieses berücksichtigt werden.
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