Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung des Durchschnittsgehalt bei Umsatzbeteiligung

Frage: Berechnung des Durchschnittsgehalt bei Umsatzbeteiligung

Lisaliebtdich

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Zahnärztin und gerade im 3. Monat schwanger. Aktuell arbeite ich noch, werde es aber bald meinem Chef sagen und anschließend ins BV gehen. Ich habe meine jetzige Stelle erst kurz nach Eintritt der Schwangerschaft angetreten. Für die Berechnung des Durchschnittsgehalt werden laut Mutterschutzgesetz die "erste drei Abrechnungsmonate" herangezogen. Ich bin Umsatzbeteiligt und dieser wird aus abrechnungstechnischen Gründen immer erst mit einem Monat Verzögerung ausgezahlt (da das Gehalt immer schon am 20. des Monats angewiesem wird, der tatsächliche Unsatz da aber noch nicht feststeht). D.h. in meiner ersten Abrechnung die zur Berechnung herangezogen wird, ist keinerlei Umsatzprovision vergütet, sondern erst im Folgemonat. Wie sieht das nun rechtlich aus? Ich habe in meinem ersten Monat ja genauso eine Umsatzbeteiligung, nur ist diese auf der Abrechnung nicht drauf und auf der Abrechnung des Folgemonats ist auch nicht erkennbar/ausgewiesen, dass es eigentlich der Umsatz des Vormonats ist. Ich hoffe ea gibt hier eine klare rechtliche Grundlage, da es sich hierbei um 1/3 der Grundlage für meine kommenden Monate handelt. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir helfen könnten. Vielen Dank im Voraus. Lisa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Kann man denn auf der Abrechnung sehen, dass es die Provision für den Vormonat ist? Es wird ansonsten fiktiv von dem Lohn inkl. Provision ausgegangen - also den Monaten, wo mit Provision abgerechnet ist. Liebe Grüße NB


Lisaliebtdich

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Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Nein, auf der Abrechnung ist es eben nicht ersichtlich, dass es die Provision des Vormonats ist... ich denke, das wird aber über den Arbeitgeber nachweisbar sein. Also rechtlich habe ich einen Anspruch auf den Lohn inkl. Unsatzprovision, auch wenn er eben erst später ausgezahlt wird? Dann hoffe ich, dass die Krankenkasse das ohne großen Stress so akzeptiert. Grüße Lisa


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