Lisaliebtdich
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Zahnärztin und gerade im 3. Monat schwanger. Aktuell arbeite ich noch, werde es aber bald meinem Chef sagen und anschließend ins BV gehen. Ich habe meine jetzige Stelle erst kurz nach Eintritt der Schwangerschaft angetreten. Für die Berechnung des Durchschnittsgehalt werden laut Mutterschutzgesetz die "erste drei Abrechnungsmonate" herangezogen. Ich bin Umsatzbeteiligt und dieser wird aus abrechnungstechnischen Gründen immer erst mit einem Monat Verzögerung ausgezahlt (da das Gehalt immer schon am 20. des Monats angewiesem wird, der tatsächliche Unsatz da aber noch nicht feststeht). D.h. in meiner ersten Abrechnung die zur Berechnung herangezogen wird, ist keinerlei Umsatzprovision vergütet, sondern erst im Folgemonat. Wie sieht das nun rechtlich aus? Ich habe in meinem ersten Monat ja genauso eine Umsatzbeteiligung, nur ist diese auf der Abrechnung nicht drauf und auf der Abrechnung des Folgemonats ist auch nicht erkennbar/ausgewiesen, dass es eigentlich der Umsatz des Vormonats ist. Ich hoffe ea gibt hier eine klare rechtliche Grundlage, da es sich hierbei um 1/3 der Grundlage für meine kommenden Monate handelt. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir helfen könnten. Vielen Dank im Voraus. Lisa
Hallo, Kann man denn auf der Abrechnung sehen, dass es die Provision für den Vormonat ist? Es wird ansonsten fiktiv von dem Lohn inkl. Provision ausgegangen - also den Monaten, wo mit Provision abgerechnet ist. Liebe Grüße NB
Lisaliebtdich
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Nein, auf der Abrechnung ist es eben nicht ersichtlich, dass es die Provision des Vormonats ist... ich denke, das wird aber über den Arbeitgeber nachweisbar sein. Also rechtlich habe ich einen Anspruch auf den Lohn inkl. Unsatzprovision, auch wenn er eben erst später ausgezahlt wird? Dann hoffe ich, dass die Krankenkasse das ohne großen Stress so akzeptiert. Grüße Lisa
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich mit folgender Fragestellung an Sie: Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung des Mutterschutzlohnes für den im folgenden beschriebenen Fall? Lage: Meine Frau ist bis Ende Februar 2026 in Elternzeit und würde ab 01. März wieder Vollzeit arbeiten. Sie ist nun im dritten Monat schwanger. Aufgru ...
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Hallo, ich habe eine Frage zu meiner Situation. Und zwar arbeite ich zurzeit in Elternzeit in einem anderen Unternehmen 40%. Meine Elternzeit endet am 13.06. Danach nehme ich in meinem alten Unternehmen den Urlaub, den Resturlaub, der geht bis zum 16.09. Während dieser Zeit arbeite ich da, wo ich jetzt auch in der Elternzeit gearbeitet habe, auf ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage zur Berechnung von Mutterschutzlohn bzw. Gehalt im Falle einer erneuten Schwangerschaft während bzw. im Anschluss an die Elternzeit und würde mich sehr über eine juristische Einschätzung freuen. Zu meiner Situation: 1.Kind: geboren im Juli 2020 2. Kind: geboren im Juli 2025 Ich bin Ärztin und CMV-n ...
Ich habe folgenden Sachverhalt. Ende April haben wir unser drittes Wunder bekommen. Vor dem ersten Kind habe ich Vollzeit gearbeitet, unbefristet und bin dann in den Mutterschutz. Danach in Teilzeit gearbeitet während Elternzeit und diese zum Beginn des Mutterschutzes für Kind 2 beendet. In beiden Fällen hat sich das Mutterschaftsgeld anhand mei ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bzgl. der Berechnung des durchschnittlichen Arbeitsentgeltes für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Ich bin am 29.1.26 in den Mutterschutz gegangen. Bis zum 31.12.25 habe ich 25 Stunden gearbeitet. Der Vertrag war befristet aufgestockt aufgrund einer Krankheitsvertretung. Danach - also ab dem 1.1. ...
Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen. Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?