Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung der Wochenstunden im Lebensmonat

Frage: Berechnung der Wochenstunden im Lebensmonat

Northen

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Hallo, meine Frau arbeitet Teilzeit vor, in und nach Elternzeit. Ihr Arbeitsvertrag besagt dass Sie jeden Montag, Dienstag und Donnerstag 8h arbeitet. Zusätzlich gibt sie an einigen Samstagen Vorlesungen für die Auszubildenden 9 Unterichtseinheiten à 45min (also 6h). Die Termine der Sanstagsvorlesungen sind dabei relativ flexibel von ihr selbst planbar. Jetzt wollen wir die 4 Partnerschafts-Bonusmonate in Elternzeit in Anspruch nehmen. Aber wir können wir diese Arbeitvertragsregelung dabei anwenden, denn manchmal liegen ja in den ExaktenbLebensmonaten (immer vom 28. eines Monats) verschieden viele Arbeitswochentage. Ganz zu schweigen von den Sanstagen. Danke.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen bei den Bonusmonaten zwischen 25 u 30 Std arbeiten. Das klappt nur, wenn die Samstage entsprechend gestaltet werden. Liebe Grüße NB


Felica

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Uiii, dann würde ich die Termine fest planen. Weil ihr müsst die Stunden nachweisen und da gibt es Null Spielraum. Ihr müsst beide zu 100% das erfüllen. Hier die EG-kasse sagt selbst, ganz genau planen, das ist extrem schwer zu erreichen.


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