Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, ich habe ein paar Fragen zur Abfindung. - zählen die Erziehungsjahre dazu - wie wird eine Abfindung berechnet(incl. EU 15 Jahre) - und auf was muss ich achten, bevor ich zustimme - gibt es ein paar Tricks zu beachten Kurze Antwort wäre nett. Ach ja...... muss ich die Abfindung vorm Arbeitsgericht einklagen und wer trägt die Kosten? Vielen Dank. LG Conny
Hallo, es gibt nur eine Faustformel (pro Betriebszugehörigkeit inkl. EU-Zeiten ein halbes Gehalt), der Rest ist Verhandlungsbasis. Gruß, NB
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