Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte Ihnen vor einigen Wochen geschrieben wie es sich verhält: Wenn ich seit 3 Jahren (seit meinem EU / EZ) regelmäßig zwei feste Tage in der Woche arbeite,ob man nun inzwischen von "betr. Übung" ausgehen könne und sie meinten, das sei wohl so. Nun mein AG ist anderer Ansicht: wenn z. B. der Montag ein Feiertag sei, könne ich ja am Dienstag kommen (es existiert über die Teilzeitbeschäftigung kein schriftl. Arbeitsvertrag nur der Stundensatz ist schrftl. geregelt). Nun fiel mir ein: bringe ich für einen der beiden "festen" Tage aber eine Krankmeldung, wurde dies immer akzeptiert und mein Lohn gezahlt. -> Also werden die festen Tage doch anerkannt??? Meistens ging die Kranklmeldung nur über 1-3 Tage...(cih hätte also in der jew. Woche noch "nacharbeiten" können...) Viele Grüße und ich danke schon jetzt für Ihre Einschätzung ob ich weiter nachfassen soll (zur Not mit Anwalt gegen den eigenen AG :-(...) Viele Grüße Robin
Hallo, ich hatte ja meine Meinung schon geschrieben. Bei der Durchsetzung der Ansprüche kann ich Ihnen von hier aus nicht helfen. Gruß, NB
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