Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bzgl. des Elterngeldes für das 2. Kind. Ich würde gerne den Bemessungszeitraum verschieben lassen, so dass ich für das 2. Kind genauso viel Elterngeld bekomme wie für mein 1. Kind. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Infos zu meinem Fall: 1. Kind: Geburt Juli 2019 (davor Vollzeit angestellt) 2. Kind: ET am 12.04.22 Ich habe für das 1. Kind 2 Jahre Elternzeit genommen (bis September 2021), Elterngeld habe ich von September 2019 bis August 2020 bezogen. Seit Dezember 2020 habe ich durch eine selbstständige Tätigkeit einen kleinen Zusatzverdienst der bis zur Geburt von Kind 2 bestehen wird. Reichen diese Punkte aus, um das Kalenderjahr 2018 als Bemessungszeitraum zu erhalten? Oder gibt es ein Problem durch 3 Kalenderjahreswechsel? Vielen Dank und viele Grüsse! Rosalili
von Rosali14618 am 30.01.2022, 13:52