Donkeyhasi
Hallo Frau Bader, habe am 07.01.22 mein erster Kind bekommen. Wegen Mischeinkünften (Selbständig und Angestellt) als Bemessung Jahr 2020 bekommen. Plane jetzt mit Kind Zwei 2024. War in Elternzeit mit Elterngeld von Januar 22 bis Juli 23 mit teilweise selbständigkeit und Angestelltem Arbeitsverhältnis. Welches Jahr wird für Kind 2 herangezogen? Bin immer noch in Mischeinkünften. Kann wieder 2020 gewählt werden? Vielen Dank
Hallo, bei Mischeinkünften zählt das letzte abgeschlossenen Kalenderjahr. Das kann man verschieben, wenn man in dem Jahr MG oder EG bis zum 14. Lebensmonat des Kindes hatte. Liebe Grüße NB
Dojii
Ja, da du sowohl in 2023 als auch 2022 Elterngeld und in 2021 vermutlich Mutterschaftsgeld bekommen hast, kannst du wieder auf 2020 zurückgreifen.
User-1722183313
Ich bin mir da nicht ganz so sicher, bin aber auch nicht vom Fach. Ich habe folgenden Gedanken: 2022 und 2021 kannst du wegen Mutterschutz ausklammern, richtig. Hast du 2023 Basiselterngeld bezogen oder EG+? Ich glaube nämlich, dass nur der theoretische EG-Bezugszeitraum, also 12 Monate (und die enden bei dir am 6.12.22) zum Verschieben genommen werden dürfen. Nach meiner Theorie kannst du 2023 dann nicht ausklammern. Außer du bist schon schwanger und der MS beginnt in 23 oder EG+ zählt doch.
User-1722183313
Es sind wohl 14 Monate EG. Dann passt es. Sorry, war etwas vorschnell.
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