kat656
Liebe Frau Bader, ich bin selbstständig, über die Künstlersozialkasse versichert und erwarte Anfang Januar 2018 Nachwuchs. Da ich erst 2014 gegründet habe, ist mein Einkommen aus 2016 sehr gering. 2017 sieht es etwas besser aus. Nun erhielt ich bei der Elterngeldstelle die Information, dass bei Selbstständigen das Jahr vor Beginn des Mutterschutzes zur Berechnung des Elterngeldes genommen wird. Der Mutterschutz beginnt bei mir im November 2017. Demnach wäre dann mein Einkommen aus 2016 relevant. Ist dies verpflichtend oder kann ich trotz Mutterschaftsgeldbezug in 2017 das Einkommen aus 2017 einreichen? Ich war bisher davon ausgegangen, dass das Wirtschaftsjahr vor dem Geburtsjahr des Kindes ausschlaggebend ist. Man sagte mir, ich könne auf das Mutterschaftsgeld verzichten und somit würde dann mein Einkommen aus 2017 als Bemessungsgrundlage verwendet werden. Dies erscheint mir allerdings sehr heikel, da mir dann ja, sollte das Kind doch schon 2017 zur Welt kommen, das Mutterschaftsgeld fehlen würde und zudem ja noch 2016 Bemessungszeitraum für das Elterngeld wäre. Oder ist es möglich, das Mutterschaftsgeld rückwirkend nach der Geburt des Kindes zu beantragen? Vielen Dank schon einmal und herzliche Grüße!
Hallo, von wem bekommen Sie denn MG? Entscheidend ist der Zeitpunkt der Geburt, davor das letzte abgeschlossene KJ. Man kann Zeiten mit MG ausklammern, muss man aber nicht Liebe Grüße NB
kat656
Hallo Frau Bader, vielen Dank für die hilfreiche Antwort! Durch die Versicherung über die Künstlersozialkasse erhalte ich Mutterschaftsgeld. Bedeutet "Ausklammern" dass das Wirtschaftsjahr vor dem Mutterschutz als Bemessungsgrundlage verwendet wird (also in meinem Fall das Jahr 2016) oder kann man auch nur den Mutterschutz-Zeitraum ausklammern (dann wäre Januar bis Mitte November 2017 Bemessungszeitraum)? Und was passiert denn, wenn während des Mutterschutzes noch Rechnungen von Kunden bezahlt werden, die vorher gestellt wurden? Werden diese Einnahmen dann vom Mutterschaftsgeld abgezogen? Viele Grüße!
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Liebe Frau Bader, ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...
Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...
Hallo Frau Bader, mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...
Die letzten 10 Beiträge
- Vater: Wechsel des Arbeitgebers zwischen zwei Elternzeitmonaten
- Beschäftigungsverbot Stillzeit durch Stress Mobbing
- Krank nach Elternzeit
- Krank nach Elternzeit
- Unterhaltspflichtiger Papa in Elternzeit - Neuberechnung durch Exfrau
- Kindergarten ausschluss
- Verdienst bei 2.
- Betreuung
- Depressionen während Elternzeit
- Beschäftigungsverbot Stillzeit durch Stress Mobbing