Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bemessungszeitraum Elterngeld bei Selbstständigen

Frage: Bemessungszeitraum Elterngeld bei Selbstständigen

kat656

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich bin selbstständig, über die Künstlersozialkasse versichert und erwarte Anfang Januar 2018 Nachwuchs. Da ich erst 2014 gegründet habe, ist mein Einkommen aus 2016 sehr gering. 2017 sieht es etwas besser aus. Nun erhielt ich bei der Elterngeldstelle die Information, dass bei Selbstständigen das Jahr vor Beginn des Mutterschutzes zur Berechnung des Elterngeldes genommen wird. Der Mutterschutz beginnt bei mir im November 2017. Demnach wäre dann mein Einkommen aus 2016 relevant. Ist dies verpflichtend oder kann ich trotz Mutterschaftsgeldbezug in 2017 das Einkommen aus 2017 einreichen? Ich war bisher davon ausgegangen, dass das Wirtschaftsjahr vor dem Geburtsjahr des Kindes ausschlaggebend ist. Man sagte mir, ich könne auf das Mutterschaftsgeld verzichten und somit würde dann mein Einkommen aus 2017 als Bemessungsgrundlage verwendet werden. Dies erscheint mir allerdings sehr heikel, da mir dann ja, sollte das Kind doch schon 2017 zur Welt kommen, das Mutterschaftsgeld fehlen würde und zudem ja noch 2016 Bemessungszeitraum für das Elterngeld wäre. Oder ist es möglich, das Mutterschaftsgeld rückwirkend nach der Geburt des Kindes zu beantragen? Vielen Dank schon einmal und herzliche Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, von wem bekommen Sie denn MG? Entscheidend ist der Zeitpunkt der Geburt, davor das letzte abgeschlossene KJ. Man kann Zeiten mit MG ausklammern, muss man aber nicht Liebe Grüße NB


kat656

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, vielen Dank für die hilfreiche Antwort! Durch die Versicherung über die Künstlersozialkasse erhalte ich Mutterschaftsgeld. Bedeutet "Ausklammern" dass das Wirtschaftsjahr vor dem Mutterschutz als Bemessungsgrundlage verwendet wird (also in meinem Fall das Jahr 2016) oder kann man auch nur den Mutterschutz-Zeitraum ausklammern (dann wäre Januar bis Mitte November 2017 Bemessungszeitraum)? Und was passiert denn, wenn während des Mutterschutzes noch Rechnungen von Kunden bezahlt werden, die vorher gestellt wurden? Werden diese Einnahmen dann vom Mutterschaftsgeld abgezogen? Viele Grüße!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Liebe Frau Bader,  ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll.  1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...

Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...