Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bemessungszeitraum beim Elterngeld- Nachteil wegen Geburtsmonat

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bemessungszeitraum beim Elterngeld- Nachteil wegen Geburtsmonat

dreadylena

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Hallo Frau Bader, ich ärgere mich gerade mit der Elterngeldstelle herum. Ich bin vollzeit angestellt und hatte ein Durschnittseinkommen von 3100 Euro brutto in den letzten 12 Monaten (vor Mutterschutz) vor Geburt meiner Tochter am 6.1.2013. Nebenher habe ich ein Gewerbe als Kleinunternehmer, dass aber nur aus Sicherheitsgründen angemeldet ist und nachweislich auch nichts abwirft (Einnahmen letztes Jahr 150 Euro und 2011 laut Steuererklärung -113 Euro.) Natürlich habe ich das trotzdem angegeben beim Antrag, da ich davon ausging dass man das muss?? Auch wenn da keine Einkünfte da sind. Jetzt hab ich das Problem, dass die sagen, dass meine Bemessungsgrenze nicht mehr die 12 Monate vor dem Mutterschutz sind, sondern das Kalenderjahr 2012. Da würden mir dann aber 3100 zur Berechnung fehlen, weil ich ab 24.11. im Mutterschutz war und das Mutterschaftsgeld nicht angerechnet wird. Alternativ haben sie gesagt könnte ich mein Einkommen von 2011 zur Berechnung angeben. Ich habe aber 2012 eine Gehaltserhöhung gehabt und somit im Durchschnitt 400 Euro weniger brutto pro monat in 2011 als in 2012. Gibt es gar keine Möglichkeit, dass sie mich wie einen ganz normalen Angestellten behandeln und das Einkommen von November 2011- November 2012 bzw jeweils Oktober zum Berechnen nehmen?? Ich finde das wahnsinnig unfair, weil mir so ein erheblicher Nachteil nur wegen dem Geburtsmonat meiner Tochter entsteht. Wäre sie Ende Februar geboren wäre alles gut, weil ich dann erst 2013 Mutterschutz gehabt hätte. Da muss es doch eine Möglichkeit geben nicht vorrangig als Selbsständige sondern als Arbeitnehmerin behandelt zu werden??


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