Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bemessungsgrundlage Elterngeld nach Teilzeit in Elternzeit mit Elterngeldplus

Frage: Bemessungsgrundlage Elterngeld nach Teilzeit in Elternzeit mit Elterngeldplus

Suethe

Beitrag melden

Hallo, ich bin derzeit noch in Elternzeit mit Elterngeldbezug, bis LM 19 in etwa. Seit dem 4. Monat übe ich Teilzeit in Elternzeit aus. Nach Elterngeldbezug gehe ich wieder auf Vollzeit. Laut der Elterngeldstelle wird im Falle einer erneuten Elternzeit mit Elterngeldbezug das jetzige Teilzeitgehalt zugrunde gelegt. Dies ist jedoch deutlich zu meinem Nachteil, da ich zuvor auch vollzeitbeschäftigt war. Kann ich die Monate der Teilzeit in Elternzeit ausklammern lassen? Ich bin schließlich nur dank des Elterngelds in der Lage mit so wenig Stunden auszukommen und so wenig Gehalt zu beziehen. Dieses dann für das neue Elterngeld zugrunde zu legen ist einfach unfair und nicht nachvollziehbar. Gibt es eine Möglichkeit, wenn nicht sogar Rechtsgrundlage, auf Grund derer ich bei der Elterngeldstelle durchsetzen kann, dass mein Vollzeitgehalt zugrunde gelegt wird? Vielen Dank vorab. MfG, S.L.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie können die ersetn 14 Lebensmonate von K 1 ausklammern u die MG-Monate von K 2. Leider nicht mehr. Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Klar kannst du und solltest du. Bis zu 15 Monate. Der Rest würde dann mit dem TZ-Gehalt gerechnet und evtl auch schon BZ wenn dieses dann schon läuft.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

.nein das geht nicht Nur Monate mit EG bezug (bis 14 monate) und mutterschutzleistungen werden ausgeklammert.... Das 2. Kind müsste ungefähr dann kommen, wenn das große 15/16 evtl noch 17 Monate alt ist... Würdest du gar nicht arbeiten, zählen alle Monate ab 15. Monat mit 0€ fürs neue Elterngeld. Bei dir halt das Tz Gehalt. Einzigst was nach dem vollzeitgehalt geht, wäre wenn du auf einen Tag vor neuem Mutterschutz die ez beendest. Dann geht das nach dem alten vollzeit Vertrag


Felica

Beitrag melden

Bist du schon schwanger? Und tausche bitte aus, 15 statt 14 Monate und BZ soll VZ heißen. Ich habe dich so verstanden das du bereits schwanger bist. Übrigens, wenn nicht wäre das auch kein Nachteil. Dann wäre dein TZ -Gehalt nach dem 14ten Monat EG sogar dein Vorteil. Würdest du nämlich ab dann nicht arbeiten, würden jeder Monat ohne Einkommen mit 0 € berechnet werden. Ansonsten wie gesagt kommt es drauf an wann du wieder schwanger bist.


Suethe

Beitrag melden

Wieso 14 Monate? Das verstehe ich noch nicht so ganz. Sprich, Monate mit Elterngeld plus gelten nicht mehr als Elternzeit, die ausgeklammert werde kann. Nur das erste Lebensjahr des Kindes bzw. die mit anspruch auf Basiselterngeld? Ja wir sind Grad ganz am Anfang. Mutterschutz würde 22.11.19 beginnen. Ausklammern von November wäre also besser, da ja nur das anteilige Gehalt zählt, nicht der Zuschuss zum mutterschaftsgeld, Oder?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...

Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...

Sehr geehrte Frau Bader,  folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...

Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%.  Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...

Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut.  Kündigungsfrist sind 4 Wochen.  wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße 

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen.  Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...