Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bemessungsgrundlage Elterngeld nach Teilzeit in Elternzeit mit Elterngeldplus

Frage: Bemessungsgrundlage Elterngeld nach Teilzeit in Elternzeit mit Elterngeldplus

Suethe

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Hallo, ich bin derzeit noch in Elternzeit mit Elterngeldbezug, bis LM 19 in etwa. Seit dem 4. Monat übe ich Teilzeit in Elternzeit aus. Nach Elterngeldbezug gehe ich wieder auf Vollzeit. Laut der Elterngeldstelle wird im Falle einer erneuten Elternzeit mit Elterngeldbezug das jetzige Teilzeitgehalt zugrunde gelegt. Dies ist jedoch deutlich zu meinem Nachteil, da ich zuvor auch vollzeitbeschäftigt war. Kann ich die Monate der Teilzeit in Elternzeit ausklammern lassen? Ich bin schließlich nur dank des Elterngelds in der Lage mit so wenig Stunden auszukommen und so wenig Gehalt zu beziehen. Dieses dann für das neue Elterngeld zugrunde zu legen ist einfach unfair und nicht nachvollziehbar. Gibt es eine Möglichkeit, wenn nicht sogar Rechtsgrundlage, auf Grund derer ich bei der Elterngeldstelle durchsetzen kann, dass mein Vollzeitgehalt zugrunde gelegt wird? Vielen Dank vorab. MfG, S.L.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können die ersetn 14 Lebensmonate von K 1 ausklammern u die MG-Monate von K 2. Leider nicht mehr. Liebe Grüße NB


Felica

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Klar kannst du und solltest du. Bis zu 15 Monate. Der Rest würde dann mit dem TZ-Gehalt gerechnet und evtl auch schon BZ wenn dieses dann schon läuft.


Mitglied inaktiv

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.nein das geht nicht Nur Monate mit EG bezug (bis 14 monate) und mutterschutzleistungen werden ausgeklammert.... Das 2. Kind müsste ungefähr dann kommen, wenn das große 15/16 evtl noch 17 Monate alt ist... Würdest du gar nicht arbeiten, zählen alle Monate ab 15. Monat mit 0€ fürs neue Elterngeld. Bei dir halt das Tz Gehalt. Einzigst was nach dem vollzeitgehalt geht, wäre wenn du auf einen Tag vor neuem Mutterschutz die ez beendest. Dann geht das nach dem alten vollzeit Vertrag


Felica

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Bist du schon schwanger? Und tausche bitte aus, 15 statt 14 Monate und BZ soll VZ heißen. Ich habe dich so verstanden das du bereits schwanger bist. Übrigens, wenn nicht wäre das auch kein Nachteil. Dann wäre dein TZ -Gehalt nach dem 14ten Monat EG sogar dein Vorteil. Würdest du nämlich ab dann nicht arbeiten, würden jeder Monat ohne Einkommen mit 0 € berechnet werden. Ansonsten wie gesagt kommt es drauf an wann du wieder schwanger bist.


Suethe

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Wieso 14 Monate? Das verstehe ich noch nicht so ganz. Sprich, Monate mit Elterngeld plus gelten nicht mehr als Elternzeit, die ausgeklammert werde kann. Nur das erste Lebensjahr des Kindes bzw. die mit anspruch auf Basiselterngeld? Ja wir sind Grad ganz am Anfang. Mutterschutz würde 22.11.19 beginnen. Ausklammern von November wäre also besser, da ja nur das anteilige Gehalt zählt, nicht der Zuschuss zum mutterschaftsgeld, Oder?


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