Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bekomme ich mein Gehalt in der Elternzeit im Beschäschftigungsverbot?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Bekomme ich mein Gehalt in der Elternzeit im Beschäschftigungsverbot?

Pünktchen und Anton

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Guten Tag Frau Bader! Ich habe bei meinem AG 2 Jahre Elternzeit (noch bis September 2016) eingereicht.Nun bin ich erneut schwanger geworden ( ET 29.4.2016).Vorher hatte ich ein BV und habe deshalb mein normales Gehalt während der Schwangerschaft bekommen. Ich habe nun die EZ ( wegen des Mutterschutzgesetz) schriftlich beim AG frühzeitig beendet. Daraufhin hat er mir mitgeteilt,das aus dringenden betrieblichen Gründen meinem Antrag nicht zugestimmt werden kann. Das Recht hat mein AG das weiss ich. Meine Frage ist nun,ob ich ein Anrecht auf mein Gehalt während der erneuten Schwangerschaft habe,da dies auch wichtig für die neue Berechnung des Elterngeldes ist.Theoretisch stehe ich wieder im Arbeitsverhältnis,kann aber wegen des BV nicht arbeiten.Soll ich nun Widerspruch einlegen oder muss ich die Ablehnung akzeptieren und habe keinen rechtlichen Anspruch auf mein Gehalt? Ich hoffe,dass Sie mir helfen können. Viele Grüsse S.H.-T


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn ich Sie richtig verstehe, wollten Sie die Elternzeit beenden, um in ein Beschäftigungsverbot zu gehen. Das ist nicht möglich. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Zu wann wolltest Du die Elternzeit beenden ? Zu jetzt ( verboten ) , oder zum neuen Mutterschutz ( legal, Chef darf nur abnicken )


malini

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Du kannst die EZ nicht vor dem neuen Mutterschutz beenden, um ins BV zu gehen. Nur Mutterschaftsgeld gibts bei beendeter EZ wie beim Vollzeitvertrag. Wenn dein erstes Kind im September 2014 geboren ist, geht alles ab Oktober 2015 mit 0 Euro in die Elterngeldberechnung ein, was noch fehlt wird mit den Löhnen aus dem BV vor der ersten Schwangerschaft ersetzt.


Pünktchen und Anton

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