Sonnenschein1974
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin 39 Jahre alt, hatte im letzten Jahr eine Fehlgeburt (aufgrund von Uterus Myomatosus - viele Myome haben dem Embryo keinen Platz zur Entfaltung gelassen), hatte danach eine Myom-Entfernung im Januar und bin nun wieder schwanger (5. Woche). Meine Frauenärztin hat mich sofort krank geschrieben wegen der Risikoschwangerschaft (Alter, Fehlgeburt und wieder 3 Myome). Nun bin ich seit November leider arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld I. Die Frauenärztin möchte mir gern ein Beschäftigungsverbot erteilen (ich soll am besten nur liegen). Wie sieht es denn dann aber finanziell für mich in Zukunft aus? Das Arbeitsamt wird dann wohl nicht mehr zahlen, aber ich habe schon oft gelesen, dass sich die Krankenkassen da auch sträuben. Können Sie mir weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus. Liebe Grüße Sonnenschein1974
Hallo, da streiken meist die Arbeitsämter, weil man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht-fraglich, ob zurecht. Dann bliebe nur H IV Liebe Grüsse NB
Sternenschnuppe
Naja, bei einem BV muss der Job die Schwangerschaft gefährden. Du hast aber gar keinen. Daher bleibt nach meinem Wissensstand nur die Krankmeldung. Elterngeld wird es dann allerdings auch nur den Mindestsatz geben.
honigkuchenpferd
An Sternenschnuppe: Es stimmt nicht, dass es dann nur den Mindestsatz an Elterngeld gibt. Krankengeld wird nämlich nicht angerechnet.... Liebe Grüße
Sternenschnuppe
Aus was soll sie Elterngeld generieren ? ALG und Krankengeld sind kein Einkommen.
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