Art2020
Hallo Frau Bader, im August 2018 habe ich meine Tochter geboren. Mein Mann arbeitet in Vollzeit und ich habe mir Elternzeit von 2 Jahren genommen. 1 Jahr lang habe ich volles Elterngeld bezogen, im 2. Jahr verdiene ich nichts. Ich genieße jeden Moment mit der Kleinen. Es fällt mir sehr schwer sie in die Kita zu bringen. Doch leider geht es finanziell nicht mehr, daher muss ich ab August 2020 wieder in Vollzeit bei meiner Firma arbeiten. Mein Partner und ich wünschen uns aber noch ein 2. Kind. Ich habe einiges im Internet gelesen werde aber dadurch nicht ganz schlau, daher dachte ich, dass meine Frage hier ganz gut passt :) bis wann müsste ich arbeiten um wieder volles Elterngeld zu beziehen? Nehmen wir an ich werde vielleicht im Februar 2021 schwanger und bekomme dann unser 2. Kind im November 2021. Bekomme ich da das volle Elterngeld 1 Jahr lang oder nicht? Oder gehen wir leer aus? Vielen Dank für Rückmeldung. Liebe Grüße Art2020
Hsllo, entscheidend sind die letzten 12 Mo vor der Geburt. Dann rechnen Sie rückwärts und streichen jeden Monat weg, in dem Sie MG oder EG von Kind 1 bis zu dessen 14 LM bekommen haben. So rechnen Sie eben immer weiter zurück. Am besten ist e also, wenn Sie vor der Geburt 12 volle Monate arbeiten. Für das 2. Kind bekommen Sie zudem den Geschwisterbonus Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Massgeblich sind die 12 Monate vor neuem Mutterschutz. Monate mit Elternzeit ohne Verdienst mindern es. Monate mit Einkommen erhöhen es. Elterngeld wird grob gerechnet 12 Monate alles Einkommen ./. 12 und davon 67% ungefähr... Anspruch auf ein Jahr Basis EG hast du auf jeden Fall!
Felica
Maßgeblich sind die 12 Monate vor Geburt, wobei die Monate wo du im Mutterschutz bist ausgeklammert werden. Würde das 2te Kind im November bekommen, würde je nachdem der Mutterschutz im Oktober, evtl sogar im September beginnen. Damit wären für das EG die Monate August oder September 21 - Juli oder August relevant. Leer geht man im übrigen nie aus, es gibt immer mindestens 300 € Mindestsatz. Nur wenn es mehr sein soll muss man eben arbeiten vorher. Du dürftest übrigens auch in der EZ arbeiten, mit bis zu 30 Std die Woche. Dein Elterngeld ist ja scheinbar durch, also gibt es nur noch die Stundenanzahl welche du berücksichtigen musst. Dieses Einkommen würde mit berücksichtigt werden.
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