Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, bei kurzer Geburtenfolge kann man bis zu 12 Monate der Elternzeit übertragen. Bei mir würde der Arbeitgeber diesem zustimmen und praktisch werde ich diese 12 Monate höchstwahrscheinlich unmittelbar nach Beendigung der Elternzeit des zweiten Kindes dranhängen. Stimmt die Aussage meiner Krankenkasse, dass ich während dieser Zeit dann immernoch beitragsfrei bei Ihnen versichert bin? Habe nämlich diesbezüglich zwei unterschiedliche Aussagen von der Krankenkasse erhalten und bin nun unsicher. Danke für die Beantwortung
Hallo, ich weiß es nicht wirklich. Aber im Gesetz finde ich nur "dreijährige EZ". ( Sozialgesetzbuch V geregelt in §§ 10, 224, 226, 240). Liebe Grüsse, NB
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Guten Tag Ich habe eine Frage zum Thema Elternzeit. Ich habe zwei Kinder und bin nun wieder schwanger. 1. Kind Beginn Mutterschutz 05.09.2013 Geburt 27.10.2013 Ende Elternzeit regulär 26.10.2016 2. Kind Beginn Mutterschutz 19.01.2016 Geburt 11.03.2016 Ende Elternzeit 10.03.2016 Die verbleibenden 9 Monate von dem 1. Kind wurden m ...
Guten Tag, mein Sohn ist 2014 geboren und ich hatte bis zum 2 Geburtstag bei meinem Hauptarbeitgeber Elternzeit. nun arbeite ich wieder dort. Ich bin am überlegen ob ich nächstes Jahr noch ein Jahr "Elternzeit" nehmen möchte. Da ich kein gutes Verhältniss zu meinem Chef habe und bereits wegen "Sonderurlaub nach dem Gesetzt zur Stärkung des Ehrenam ...
Hallo, Muss ich das dritte Jahr Elternzeit bei meinem neuem Arbeitgeber schriftlich übertragen lassen? Ich habe es bei meinem alten Arbeitgeber noch nicht eingefordert oder angemeldet und würde es gerne beim neuen Arbeitgeber zwischen dem Vierten und sieben Lebensjahr nehmen wollen. Ich möchte kein Versäumnis erleben bzw nicht dass das dritte ...
Hallo wir haben zwei Söhne (geboren Im Mai 2015 und im Januar 2018) Für den kleineren hat mein Mann drei jahre Elternteilzeit mit 30 Wochenstunden in Anspruch genommen. Für den großen gar keine Elternzeit. Im elternzeitantrag für unseren jüngeren Sohn hatten wir aber geschrieben,dass wir die 12 Monate,die übertragen werden können, übertragen möchte ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in der Elternzeit mit unserem zweiten Kind. Die Elternzeit vom ersten Kind habe ich damals wegen der erneuten Schwangerschaft vorzeitig beendet. Ich würde gerne jetzt die restliche Elternzeit vom ersten Kind an die Elternzeit von dem zweiten Kind hinten anhängen. Darf der Arbeitgeber meinen Antra ...
Mein 1. Kind ist im Juli 2015 geboren. Somit wurde mir ja automatisch die Elternzeit die ich nicht genommen habe, bis zum 8. Lebensjahr übertragen. Nun habe ich aber die Elternzeit von Kind 1 bei AG "Alt" genommen, während der Elternzeit für Kind 2 dann bereits bei AG "Neu" gearbeitet und schlussendlich dann die Elternzeit durch Aufhebungsvert ...
Hallo! Ich habe 2 Kinder (2014 und 2018 geboren). Nun möchte ich die restliche Elternzeit nach dem 3. Lebensjahr nehmen, habe allerdings bisher keinen Antrag auf Übertrag gestellt. Stelle ich diesen Antrag habe ich keinen Kündigungsschutz, richtig? Ich möchte so schnell wie möglich Elternzeit nehmen, kann ich die Anträge zusammen stellen? Weil mein ...
Liebe Frau Bader, meine Tochter ist vor dem 01.07.2015 geboren und ich habe für sie 12 Monate Elterngeld in Anspruch genommen. (Damals im Studentenstatus, deswegen keine Elternzeit bei einem AG beantragt.) Nun möchte ich Antrag auf Übertragung von 10 Monaten Elternzeit in mein aktuelles Arbeitsverhältnis stellen. Ist das möglich? AG sagt nei ...
Hallo Frau Bader, gibt es eine Frist bis wann der Arbeitgeber darüber den Arbeitnehmer informieren muss, wenn er nach der Rückkehr aus der Elternzeit nicht dieselben Aufgaben wie vor der Elternzeit, sondern andere gleichwertige Aufgaben übertragen möchte? Muss diese Absicht bis zum Tag der Rückkehr schon durch den Arbeitgeber kommuniziert sei ...
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