Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beidige Elternzeit und Folgen ?

Frage: Beidige Elternzeit und Folgen ?

Mitglied inaktiv

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Hallöchen Frau Bader, ich bin die Bianca, bin 17 und bekomme mit meinem Freund 21 Anfang August unser erstes Kind.Wir hätten da mal ne Frage: mein freund der möchte über alles auf der welt die ersten 3monate der Entwicklung von frühs bis abends mitbekommen. Darum möchte er mit mir zusammen die ersten paar monate Erziehungszeit nehmen, und ich danach alleine weiter. Nun zur eigentlichen frage. Bekommen wir beide in der Zeit wo wir zusammen Erziehungszeit nehmen Beihilfe vom Staat (Sozialhilfe) ? oder wie läuft das denn?...konnte uns noch keiner beantworten :-( da es ja möglich is seit 01.01.01 zusammen erziehungszeit zu nehmen, müßte es doch eine möglichkeit geben, beide dann auch Geld zu bekommen (nicht das Erziehungsgeld ~300€)? Wir wären über eine antwort sehr dankbar. schöne Grüße Bianca und Swen PS.: wenn das so möglich ist, können Sie ja vielleicht noch hinschreiben wo und wie man das beantragt (beidige Erziehungszeit).


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Bianca, wenn beide EU nehmen, erhalten Sie keine Sozialhilfe etc. Jeder ist erst mal für sich selber verantwortlich und muss dafür auch arbeiten. Er kann, wenn Ihnen das finanziell ausreicht, seine Arbeitszeit verkürzen, aber ausser Erziehungsgeld und Kindergeld erhalten Sie nichts. KG beantragt man beim Arbeitsamt, Familienkasse, EG bei der Erziehungsgeldstelle. GRuß, NB


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