Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bei Teilbeschäftigungsverbot Urlaub übertragen möglich?

Frage: Bei Teilbeschäftigungsverbot Urlaub übertragen möglich?

Flausi

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe wegen Beschwerden in der Schwangerschaft ein Teilbeschäftigungsverbot und darf nur 4h/Tag arbeiten (gilt bis Beginn des Mutterschutz). Wie verhält es sich nun zum Jahresende mit meinem Resturlaub aus 2019 (derzeit noch 23 Tage)? Darf ich diesen in das neue Jahr übertragen bzw. habe ich Anspruch diesen auch nach Mutterschutz + Elternzeit noch zu nehmen? Ich habe gelesen, dass bei einem vollen Beschäftigungsverbot der noch nicht in Anspruch genommene Jahresurlaub auf das Folgejahr bzw. bis nach der Elternzeit übertragen werden darf. Gilt die gleiche Regelung auch bei einem Teilbeschäftigungsverbot? Oder muss ich meinen Jahresurlaub für 2019 trotz Teilbeschäftigungsverbot auch in 2019 nehmen damit er nicht verfällt. Besten Dank schonmal!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie können den Urlaub jetzt ganz normal nehmen (in Vollzeit wird abgerechnet) oder nach der EZ. § 17 BEEG. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du kannst bei einem anteiligen Beschäftigungsverbot ganz normal deinen Urlaub nehmen, ohne Unterschied zu "normalen" Jahren. Ob du Urlaub in das neue Jahr übertragen darfst, hängt davon ab wie das bei euch vertraglich/tariflich geregelt ist. Da ist kein Unterschied zu deinen Kollegen. Falls es nicht ganz klar sein sollte: pro Tag benötigst du nach wie vor einen Urlaubstag. Das Teil-BV hat damit nichts zu tun.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wieso willst du alle Tage übertragen? Du wirst derzeit Vollzeit bezahlt und arbeitest nur die Hälfte. Bei Urlaub zählt jeder Tag voll. Was ja auch logisch ist.


mellomania

Beitrag melden

du kannst den urlaub ja normal nehmen. daher gilt für dich dies nicht, dass der resturlaub bis ein jahr nach ende der ez übertragen werden kann. wenn du ein volles bv hast und den urlaub daher nicht nehmen kannst, dann ja. da du aber arbeitest nimmst du den urlaub ganz normal. tageweise. wie sonst auch. das teil bv ändert daran nix.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, wir haben einen zweijährigen Sohn und haben uns getrennt. Wir waren nicht verheiratet und haben geteiltes Sorgerecht. Der KV macht kaum Urlaub.Hat man die Möglichkeit, dass er mir einen Teil Urlaub überträgt? Danke für Ihre Antwort. Gruß Christina

Guten Abend, ich werde am 1.3. eine neue Arbeit antreten. Beim alten Arbeitgeber habe ich einen anteiligen Urlaubsanspruch von 4 Tagen für Januar und Februar. Muss ich diesen noch weg machen oder kann ich mir eine Bescheinigung ausstellen lassen, das ich diese Tage noch nicht genommen habe und dann auf den neuen Arbeitgeber übertragen lassen?

Hallo Frau Bader, Ich war dieses Jahr von Juni bis Oktober in Elternzeit. Ich konnte 10 Urlaubstage vor der Elternzeit nicht nehmen und wollte diese gemäss BEEG, §17; Abs. 2 ins folgende Jahr übertragen. Mein Arbeitgeber möchte mir die nun streichen. Darf er das? Vielen Dank!

Liebe Frau Bader, der Erzeuger meiner Tochter 7Jahre möchte mit ihr in den Schulferien in Urlaub fahren. Ich habe das alleinige Sorgerecht und er Umgangsrecht, dh wir teilen alle Ferien hälftig auf. Ist er verpflichtet mir zu sagen, wohin er mit ihr fahren bzw fliegen möchte bevor er irgendetwas bucht? Lieben Dank für Ihren Rat. Gruß  ...

Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...