Bei der zweiten Schwangerschaft gleiches recht?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bei der zweiten Schwangerschaft gleiches recht?

Mein sohn wurde 2006 geboren seit dem 20.08.08 ist meine zweijährige Elternzeit vorbei. Bis zum 06.10.08 habe ich meinen resturlaub und meinen neuen urlaub genommen, und beginne dann wieder zu arbeiten. Also bin ich seit dem 20.08.08 so zu sagen wieder am arbeiten. Was wäre wenn ich jetzt schwanger würde. Hätte ich dann genau die gleichen leistungs ansprüche wie bei meinem ersten sohn? giebt es da so eine mindest zeit die mann zurück sein muss? Oder spielt der Zeitpunkt keine Rolle? Vieleicht hielfreich: Ich bin eine Teilzeitkraft mit einem 60St. Mo. vertrag aber unbefristet. bin mitlerweile 5 Jahre dort. Grüße^^

Mitglied inaktiv - 21.09.2008, 15:46



Antwort auf: Bei der zweiten Schwangerschaft gleiches recht?

Hallo, Sie hätten die gleichen Rechte wieder! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.09.2008



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