Juhles
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite in meinem Nebenjob auf 450€-Basis im Bereitschaftsdienst. Am 08.08. habe ich meinem AG eine Bescheinigung über Mutterschaft zukommen lassen, der Eingang wurde mir am selben Tag bestätigt. Daraufhin wurde ich für den Folgemonat September nicht im Dienstplan berücksichtigt. Einen Nachtdienst im August, für den ich bereits im Dienstplan eingetragen war, sowie zwei Stunden, die nach 20Uhr lagen, durfte ich nun aufgrund der Schwangerschaft nicht antreten. Ein BV lag zu diesem Zeitpunkt aber offiziell noch nicht vor. Dieses hat der Betriebsarzt mir erst vor wenigen Tagen ausgestellt. In der Regel ist es so, dass nicht angetretene Dienste wegen AU ausbezahlt werden, wie steht es rechtlich mit Diensten die wg. des Mutterschutzgesetzes nicht angetreten werden konnten? Vielen Dank für Ihre Antwort, es ist leider ein recht komplizierter Fall. Juhles
Hallo, sie dürfen nach 20:00 Uhr nicht arbeiten, deshalb fällt auch die Zeit, die sie nicht eingesetzt werden konnten, ins Beschäftigungsverbot. Sie bekommen in diesem den gleichen Lohn, wie ohne. Zulagen müssen aber versteuert werden. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Eigentlich ist das nicht so schwer. Aufgrund des MuSchG darfst du nicht nach 20 Uhr/22 Uhr arbeiten, dies sollte jedoch keine finanzielle Nachteile zur Folge haben. Du erhältst den Lohn, den du die 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft bei gleichem Arbeitsvertrag (Minijob) verdient hast. Da sind die Nachtzuschläge im Mutterschutzlohn mit drin, werden allerdings jetzt versteuert.
Ähnliche Fragen
Hallo Meine Frage wäre an sie wie das genau mit dem Arbeitslosengeld abläuft.Ich beziehe bis Ende April noch Arbeitslosengeld.Meine Entbindung wäre voraussichtlich ende August.Habe ich dann noch ein Recht auf Mutterschaftsgeld?
Hallo Meine Frage wäre an sie wie das genau mit dem Arbeitslosengeld abläuft.Ich beziehe bis Ende April noch Arbeitslosengeld.Meine Entbindung wäre voraussichtlich ende August.Habe ich dann noch ein Recht auf Mutterschaftsgeld?
Mein sohn wurde 2006 geboren seit dem 20.08.08 ist meine zweijährige Elternzeit vorbei. Bis zum 06.10.08 habe ich meinen resturlaub und meinen neuen urlaub genommen, und beginne dann wieder zu arbeiten. Also bin ich seit dem 20.08.08 so zu sagen wieder am arbeiten. Was wäre wenn ich jetzt schwanger würde. Hätte ich dann genau die gleichen leistung ...
Ich bin schwanger, im Beschäftigungsverbot und entbinde vorauss. am 16.04.2012. Mein zweiter Jahresvertrag läuft am 14.03.2012 aus. Normalerweise würde ich nach 2 Jahren angestellt sein einen festen sprich unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen. Nur weil ich ein Kind erwarte soll dies für meinen Arbeitgeber hinfällig sein? Ist das rechtens, dass er ...
Ich bin derzeit in Elternzeit (1 Jahr - Sept. 11- Sept- 12) und mein Chef hat mir vor Kurzem mitgeteilt, dass ich nur Vollzeit zurückkommen kann. Leider ist Vollzeitarbeit für mich mit Kind nicht unter einem Hut zu kriegen. Ich habe diese Antwort hier von IHnen gefunden, die ich noch mal genauer hinterfragen wollte: Du bist momentan in Elternz ...
Sehr geehrte Frau Bader, Vielen Vielen Dank für die schnelle ausführliche Antwort. Zu Ihrer Erklärung: Wieviel Zeit liegt denn bei dir zwischen Ende Elternzeit und Beginn Mutterschutz? Denn wenn du deine EZ bis dahin verlängerst, bekommst du wenigstens noch MuSchu-Geld (14 Wochen) für die Vollzeitstelle. Machst du zwischendrin Teilzeit, bekomm ...
Hallo, hab ich ein Recht auf 100% Lohn wenn ich während der Schwangerschaft (Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt) zum Vater des Kindes nach Österreich ziehe? Natürlich werde ich dort auch wohnen bleiben wie verhält sich das mit dem Elterngeld usw?
Hallo, Gibt es während der Schwangerschaft ein Recht auf Vollzeitbeschäftigung? Viele Familien müssen nach der Geburt ihres ersten Kindes zunächst in Teilzeit arbeiten. Hierzu wird im öffentlichen Dienst (Beamte) zumeist eine vertragliche Bindung dieser Stelle geschlossen. Das heißt, dass erst ab einem bestimmten Termin wieder eine Vollzeitst ...
Hallo Frau Bader, Ich bin in der 35. SW und derzeit in Asien. Seit dem 01.06.14 in Beschäftigunsverbot und mit Einverständnis meines Arbeitebers werde ich bis 08/2015 mich in Asien aufhalten und die Geburt wird auch hier stattfinden. Unser Baby wird automatisch die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, dies wird hier bei der deutschen Botschaft ...
Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen. Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz