Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite in meinem Nebenjob auf 450€-Basis im Bereitschaftsdienst. Am 08.08. habe ich meinem AG eine Bescheinigung über Mutterschaft zukommen lassen, der Eingang wurde mir am selben Tag bestätigt. Daraufhin wurde ich für den Folgemonat September nicht im Dienstplan berücksichtigt. Einen Nachtdienst im August, für den ich bereits im Dienstplan eingetragen war, sowie zwei Stunden, die nach 20Uhr lagen, durfte ich nun aufgrund der Schwangerschaft nicht antreten. Ein BV lag zu diesem Zeitpunkt aber offiziell noch nicht vor. Dieses hat der Betriebsarzt mir erst vor wenigen Tagen ausgestellt. In der Regel ist es so, dass nicht angetretene Dienste wegen AU ausbezahlt werden, wie steht es rechtlich mit Diensten die wg. des Mutterschutzgesetzes nicht angetreten werden konnten? Vielen Dank für Ihre Antwort, es ist leider ein recht komplizierter Fall. Juhles
von Juhles am 24.09.2018, 21:29