Mitglied inaktiv
Guten Tag, meine Frage, wenn ein Termin zum begleiteten Umgang feststeht, mein Kind erkrankt ist und ich vom Arzt auch einen Bescheinigung erhalten habe, wem muß ich diese Bescheinigung zukommen lassen ????? Der Beratungsstelle oder der Krankenkasse? Und wie ist es wenn ich der Frau von der Beratungsstelle beim ersten Termin eine Schweigepflichtsentbindung erteilt habe und nun diese aber rückgängig machen möchte.Kann ich dies so einfach machen? Oder bedarf es da einen gewissen Grund ? Vielen Dank schon mal für ihre Antwort
Hallo, das muss schon eine Krankheit sein, bei der das Kind nicht beim Vater sein kann. Also was schlimmeres. Für mich klingt das auch ein bisschen nach Ausrede. Sie werden sich damit abfinden müssen, dass er der Vater ist u auch Rechte hat. Und sich auch um das Kind kümmern kann. Ich würde das Orginal sehen wollen - warum nur eine Kopie? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Der Beratungsstelle. Ich würde es mir aber überlegen, nach Deinen letzten Postings kommt einem da eher der Verdacht, dass Du nun alles daran setzt die Umgänge zu verhindern.
Mitglied inaktiv
nein, das mach ich definitiv nicht !!! das kommt ja am ende alles auf mich zurück !!!! was soll denn diese antwort ? ne kopie der beratungsstelle oder ?
Mitglied inaktiv
Diese Antwort ist das, was ich nach Deinen vorigen Postings vermute. Als Frau eines Mannes, der um den Umgang mit seinem Sohn kämpft und schon ALLES erlebt hat in der Beziehung. Vermutung, nicht mehr, nicht weniger :-) Ja, Kopie sollte reichen. Beziehungsweise würde ich anrufen und den Termin absagen / verschieben und anbieten, dass Du den Beleg in Kopie zukommen lassen kannst. Vielleicht wollen sie den ja auch gar nicht haben ? Das Jugendamt, dass für meinen Mann da zuständig ist hat selbst auf Nachfragen von uns sowas leider nicht verlangt von der Mutter. Gute Besserung an die Kleine !
Mitglied inaktiv
das ist ja eine seltsame beratungsstelle wo die frau deines mannes hin muß..... ne bei uns wird alles genau aufgelistet wann man kommt und wann nicht und es ist das erste mal das mein kind krank ist deshalb auch meine frage..
Mitglied inaktiv
irgendwie versteht hier keiner meine frage ? wer redet denn vom vater sehen ? es geht nur um den begleiteten umgang, wo jetzt mein kind das erste mal erkrankt ist mit scharlach um es genau zu sagen und der kinderarzt mir für meine arbeit ein attest rausschrieb das ich zu hause bleiben muß beim kind und nicht in die arbeit ! meine frage war nur, ob ich dieses attest ( kopie) der beratungsstelle auch vorlegen muß ! Das war einzig allein mein Frage ! Ich habe NIE das wort Vater geschrieben ! Aber ahnscheinend denken hier alle nur an VATER GUT und MuTTER ist immer die wo alles verhindert. Aber glaubt mir manchmal gibt es Situationen in denen man eine gute Mutter ist, wenn man für die Meinung und Rechte seines Kindes kämpft und NICHT das KIND ZWINGT, so wie es in einem vorigen Beitrag erwähnt wurde..........armes Deutschland....wenn jeder so denkt.... arm Meine Frage, wurde bereits in einem anderen Forum beantwortet ohne in irgendeiner Form des wort "Vater" zu benutzen, denn meine Frage ging nicht um eine "VATER" sondern um ein " KRANKENSCHEIN" und wem ich das vorzulegen habe..... mehr nicht !!!!!!!!!!!!
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