Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Ich habe eine Frage zum Beginn der Elternzeit. Beginnt diese sofort mit Geburt des Kindes oder nach dem Mutterschutz (bei mir wegen Zwillingen 3 Monate). Meine Chefin war sich nämlich auch nicht mehr sicher. Vielen Dank für Ihre Hilfe! MfG H.
Hallo, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Eigentlich erst nach dem Mutterschutz. Aber die Mutterschutzzeiten werden auf die Elternzeit angerechnet, so dass die Elternzeit faktisch ab der Geburt beginnt. Das hat zur Folge, möchte man ab Geburt für die Kinder da sein, muss der Vater seine Elternzeit 7 Wochen vor dem errechneten Termin anmelden. Die Mutter aber erst 7 Wochen vor Mutterschutzende. Eine weitere Folge: Die maximal mögliche Elternzeit ist am Tag vor dem 5. Geburtstag der Zwillinge zuende (1. Arbeitstag ist der 5. Geburtstag). Gruß Sabine
IngoAC
Moin, du hast ein Recht auf Elternzeit bis zum 3. Geburtstag deiner Zwillinge. Mit dem evtl. freundlichen Einverständnis deines Arbeitgebers (er ist dazu nicht verpflichtet) kannst du für jedes Kind ein Jahr "aufheben" und diese bis zum (falls falsch bitte korrigieren)8. Geburtstag aufheben, mit diesem "Trick" könnte man bis zum 5. Geburtstag Elternzeit machen. LG Ingo
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