Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beginn der Elternzeit bei verspäteter Geburt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beginn der Elternzeit bei verspäteter Geburt

Sunny1979

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Hallo zusammen, Ich diskutiere gerade noch mit meinem AG über die Fristen und wann ich meinen voraussichtl. ersten Arbeitstag nach der Geburt haben werde. Meine Frage wäre, ob sich eine verspätete Geburt auch auf Beginn und Ende der Elternzeit auswirkt. Mein ET ist der 15.11.2013. Sollte das Kind 2 Wo. eher kommen, verlängern sich ja die 8 Wochen Mutterschutz um diese 2 Wochen. Anschließend möchte ich einen Monat Elternzeit nehmen. Wird die Mutterschutzzeit mit der Elternzeit irgendwie verrechnet? Wann wäre in dem Fall mein erster Arbeitstag? Danke im Voraus für eure Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die EZ beginnt mit der Geburt. Paradoxer Weise muss man Sie dennoch 7 Wo vor Beginn beantragen. Egal, wann das Kind geboren ist Liebe Grüsse, NB


Sunny1979

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Sorry, die Hitze. Meinte natürlich vorzeitige und nicht verspätete Geburt


Sternenschnuppe

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Es zählt immer ab Geburt. Und ist danach auch erst verbindlich festzulegen. Du willst nach 3 Monaten wieder Vollzeit einsteigen oder Teilzeit ? Im Endeffekt kannst Du ein genaues Datum nennen. Es müssen keine vollen Monate sein.


Sunny1979

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Danke für die schnelle Antwort. Ich möchte wieder Vollzeit einsteigen. Also wird da nichts verrechnet und ich könnte z.B. dem AG sagen: Fall 1) Geburt 22.11.2013, Mutterschutz bis 17.01.2014 (8 Wo.), Elternzeit bis 14.02.2014 (4 Wo.) Fall2 ) Geburt 08.11.2013, Mutterschutz bis 10.01.2014 (8 Wo.+1 Wo.), Elterzeit bis 07.02.2014 (4 Wo.) Sehe ich das richtig so?


Sternenschnuppe

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Du kannst Dir das frei aussuchen. Nennst einfach das Datum wann Du wieder anfängst und dann passt das. Innerhalb einer Woche nach Geburt muss das genannt werden.


Sunny1979

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achso, jetzt ist der Groschen gefallen, alles klar. Danke!


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