suzan15
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage: Ich bin in der Wissenschaft beschäftigt und mein befristeter Arbeitsvertrag endet am 31.03.2013. Stand heute beginnt mein Mutterschutz am 01.04.2013. Welche Zahlungen stehen mir dann im Mutterschutz zu? Nur die 13 Euro von der KK? Ich bin ja nicht mehr in einem aktuellen Arbeitsverhältnis, deswegen fällt der AG-Anteil weg? Oder wird dieser von der KK übernommen? Nach den 14 Wochen Mutterschutz bekomme ich aber ganz normal Elterngeld? (67% des Gehalts, als ich noch gearbeitet habe oder werden die Monate des Mutterschutzes ohne Arbeitsvertrag auf das durchschnittliche Einkommen angerechnet, das als Grundlage für das Elterngeld berechnet wird?) Danke für Ihre Hilfe! suzan
Hallo, das ist nicht unproblematisch. Ein Arbeitgeberanteil werden Sie nicht bekommen, weil sie ja keinen einen Tag im Mutterschutz einen Arbeitgeber haben. Oftmals machen die Arbeitsämter auch Probleme, die Mutterschutzlohn zu zahlen, weil ja auch wiederum keinen Tag dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenden Sie sich frühzeitig an das Arbeitsamt, um das Problem zu klären. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Besser wäre es, wenn der MuSchu am 31.03.13 beginnen würde - spätestens! Dann bekommst du nämlich während des Mutterschutzes von der KK MuSchu-Geld in Höhe des Krankengeldes. Beginnt der MuSchu NACH Auslaufen des Vertrages bekommst du nur 13 Euro pro Tag. Gruß Sabine
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