Mitglied inaktiv
Also ich bin jetzt in der 8. Schwangerschaftswoche und hab mich auch dafür entschieden, dass Kind zu bekommen, auch wenn alles nicht so leicht werden wird. Ich bin zur Zeit berufstätig, allerdings ist mein Vertrag bis zum 31.12.2007 befristet und unter den jetzigen Umständen wird er mit Sicherheit nicht verlängert. Ich werde ja vor dem 31.12. schon in Mutterschutz gehen, muss mein Arbeitgeber bis Vertragsablauf dann noch Mutterschaftsgeld bezahlen? Und was steht mir nach dem 31.12., wenn ich dann arbeitslos bin, an finanzieller Unterstützung zu??
Hallo, Sie bekommen bis zum Ende der Mutterschutzfrist das volle MG, wenn der Vertr4ag beendet ist, von der KK. Voraussetzung ist, dass Sie bei Beginn des Mutterschutzes in einem Arbeitsverhältnis standen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
HallO! Ja dein AG muss dir no9ch während der Mutterschutzfrist zahlen. Und danach bekommst du das neue Elterngeld also 67% (bin nicht sicher) von deinem Einkommen, ausserdem kannst du dann Wohngeld, evtl. Kindergeldzuschlag beantragen, aber wenn du im Minimum bist, dann hast du keinen Ansprcuh auf Wohngeld und Kindergeldzuschlag sondern bekommst geld von der ARGE, dabei werden 300euro vom Elterngeld NICHT angerechnet. Gruss Magda
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