Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin schwanger und habe bis zum 1.9. einen befristeten Arbeitsvertrag, Geburtstermin ist voraussichtlich der 26.8. Beim Einstellungsgespräch wurde mir mündlich zugesichert, dass ich nach erfolgreicher Probezeit bereits zu deren Ablauf Ende Februar einen unbefristeten Vertrag bekomme und nicht bis September warten muss. Es gibt derzeit keinerlei Anzeichen, dass ich die Probezeit nicht bestehe. Ich bin sehr daran interessiert, den Job zu behalten, weiß aber natürlich noch nicht genau, wie ich alles nach der Geburt gestalten werde. Ungünstig wäre in jedem Fall, wenn ich wegen des auslaufenden befristeten Vertrags kein Gehalt während des Mutterschutzes bekäme. Am günstigsten ist es daher für mich, dem Arbeitgeber die Schwangerschaft erst mitzuteilen, nachdem ich den unbefristetem Vertrag bekommen habe. Das wird im besten Fall aber erst Ende Februar sein, realistischer ist wohl eher Mitte bis Ende März. Dann wäre ich aber schon ca. in der 18. SSW. Ich habe gelesen, dass es keine Pflicht gibt, die Schwangerschaft bis zu einem bestimmten Zeitpunkt anzugeben, stimmt das? Und gibt es eine Empfehlung, bis wann man das auf jeden Fall getan haben sollte? wa sist üblich? Kommt es sehr unloyal an, wenn ich kurze Zeit nach Vertragserhalt eine Schwangerschaft bekannt gebe? Falls ich es doch vorher sagen sollte und dann der Job auslaufen würde: Bekomme ich dann während des Mutterschutzes Arbeitslosengeld, wenn ich auch sonst dazu berechtigt wäre? habe mal gehört, dass das eine Versorgunsglücke bei Arbeitslosigkeit im Mutterschutz ist? Vielen Dank für Ihre Antworten bei den vielen Fragen!!
Hallo, Sie haben keinen Anspruch auf eine Verlängerung, wenn Sie aber nichts sagen und eine Verlängerung bekommen ist das auch ok. Das Gesetz sieht eine Verpflichtung vor, die SS baldigst mitzuteilen, beinhaltet aber keine Konsequenz, wenn man es nicht tut. Das einzige was Ihnen passieren kann ist, dass Ihr Ag sauer ist. Gruß, NB
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