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liebe frau bader, ich habe eine frage bezüglich meines arbeitsvertrages. dieser ist zum 31.8.02 befristet. mein entbindungstermin ist der 15.7.02. ich möchte nach ablauf der schutzfrist wieder arbeiten und mich arbeitslos melden. allerding nur für 19, 25 std oder max. bis zu 30 std. mein mann betreut unser kind, da er zur zeit noch schüler ist. meine frage: kann mein mann erziehungsgeld beantragen? erhalte ich arbeitslosengeld in der höhe von 60 einer halben stelle, bzw der jeweiligen std? vielen dank im voraus
Hallo, Als Mutter oder Vater können Sie Erziehungsgeld erhalten, wenn Sie • einen Wohnsitz im Geltungsbereich des Bundeserziehungsgeldgesetzes haben oder sich normalerweise hier aufhalten, • das Personensorgerecht für das Kind haben, • das Kind in einem gemeinsamen Haushalt selbst erziehen und betreuen und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben, wobei Sie bis zu 19 Stunden in der Woche (Geburt vor 01.01.01) bzw. 30 Std. (ab 01.01.01 und außer bei der Ausbildung) arbeiten dürfen, ohne den Anspruch auf Erziehungsgeld zu verlieren. Väter von nichtehelichen Kindern haben ebenfalls Anspruch auf Erziehungsgeld, wenn die Kinder nach dem 1. Januar 1992 geboren wurden und die Mutter dem Antrag zustimmt. Gruß, NB
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