Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, durch eine Freundin, weiß ich das ich mich mit dieser Angelegenheit an Ihnen wenden kann. Ich hoffe Sie können mir helfen. Ich bin in der 29 SSW und mein ET ist am 17.4. . Wenn die beiden wirklich pünklich kommen habe ich ja 12 Wochen bei Zwillingen Mutterschutz. Allerdings läuft mein Vertrag am 18 Juni 2002 aus. Im Vertrag steht drin, das die aufjedenfall schriftlich kündigen müssen. 1. Frage: Wenn die nicht schriftlich kündigen...dann müssen die ja bis zur 12. Woche weiter bezahlen so haben die nur 8 Wochen. Sollten die schriftlich kündigen und ich aber 12 Wochen Mutterschutz habe....muß dann mein Arbeitgeber trotzdem den ganzen Mutterschutz die Zeit bezahlen? Mal angenommen die kommen zwei Wochen ehr, wird ja diese Zeit auch noch hinten dran gehängt. Allerdings das ist Frage 2. bin ich auch nicht verheiratet, ich lebe sozusagen mit dem Vater in einer festen Beziehung...dann habe ich ja auch keine Krankenversicherung, ich müßte mich entweder privat Versichern, was aber ziemlich teuer ist. Stimmt es das das Versorgungsamt wo ich dann Erziehungsgeld bekomme, ich dort weiter versichert bin, bis das Erziehungsgeld vorbei ist? Mir wurde auch gesagt, das ich höchstens noch eine Möglichkeit habe aufs Sozialamt zu gehen, dann bin ich bei denen versichert? Möchte das aber nicht unbedingt und wiederrum bloß weil Kinder unterwegs sind....muß man ja auch nicht heiraten und bloß bei meinem Mann mit auf der Krankenkarte zu laufen wenn ich mal krank bin zu heiraten find ich eine Frechheit. Ich meine Heiraten ist doch nicht als ob ich in den Aldi gehe und ein Brot kaufe. Das sollte doch recht überlegt sein ud man heiratet ja nur einmal (nimmt man sich zumindestens vor). Was habe ich für Möglichkeiten trotzdem versichert zu sein? Ich Danke Ihnen schon mal im voraus. Liebe Grüße Diana
Liebe Diana, es kommt auf die Formulierung in Ihrem Vertrag an. Wenn darin geregelt ist, dass der Vertrag fortbesteht, wenn nicht gekündigt wird, gilt Mutterschutz. Dann ist es aber ein unüblicher befristeter Vertrag. Wenn der V. doch beendet wird, sollten Sie sich rechtzeitig an das Arbeitsamt wenden, falls Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ansonsten bleibt nur eine Versicherung über das Sozialamt oder eine eigene Versicherung. Gruß, NB
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