Ich komme nicht weiter. Nochmal zu meiner Situation. Ich habe am 14.10.02 meine Arbeit angetreten und mein Chef meinte das der Vertrag die nächsteten 3 Wochen kommt, aber bis heute ist das noch nicht der Fall gewesen.Selbst nach mehrmaligen ansprechen kam nichts. Nun habe ich mich erkundigt und auch nachgelesen das ein befristeter Arbeitsvertrag nur dann gültig ist in SCHRIFTFORM d.h. ich habe somit einen unbefristeten (rein rechtlich gesehen). Nun gehe ich am 15.04.03 in Urlaub und anschließend am 06.05.03 in MuSch. Wenn ich bis dahin meinen Vertrag noch nicht habe(was ja nicht mein verschulden ist) dann kann ich doch meine EZ beantragen und er muß sie mir genehmigen? Also wäre der Vertrag hinfällig? FRAGEN: 1.) Bin ich im Recht und kann ich darauf pochen? 2.) Muß er mir die EZ gewähren? 3.) Muß ich den Vertrag noch unterschreiben wenn ich im Urlaub bzw. im MuSch bin? Bitte helfen sie mir!!!!
Mitglied inaktiv - 26.02.2003, 08:00