Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich bin in der 7. Woche schwanger und arbeite in einem befristeten Arbeitsverhältnis, dass zum 31.12. endet. Der Geburtstermin ist jedoch erst Anfang März. Habe ich trotzdem Kündigungsschutz oder läuft mein Vertrag dann aus, so dass keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld vom AG habe? Ich habe noch ein anderes Problem: Ich arbeite in einer Fixerstube, was häufig sehr gefährlich ist. Kann ich in der Zeit der Schwangerschaft hier weiterarbeiten oder besteht ein Beschäftigungsverbot. Falls ein Beschäftigungsverbot besteht, wer erteilt es (evt. Arzt?) und werde ich trotzdem weiter bezahlt? Vielen Dank für Ihre Mühe!
Hallo, der Vertrag läuft ganz normal aus. WEnden Sie sich frühzeitig an das AA. Ob ein Beschäftigungsverbot erstellt wird, bestimmt der Frauenarzt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
In einem Punkt kann ich dir auf jeden Fall helfen.. Dein Arbeitsvertrag endet normal. Hier hast du keinen Kündigungsschutz, da es zur Auflösung deines Vertrages keiner Kündigung bedarf. Der ist ja befristet. In dem andren Punkt.. hm.. eigentlich müsstest du so schnell als möglich deinen AG informieren, denn Schwangere sollen / dürfen nicht mit infektiösem Material arbeiten. Entweder muss dir dein AG eine Stellung bei gleicher Bezahlung anbieten, wo du nicht mit diesen Materialien in Berührung kommst oder aber dein FA stellt ein Beschäftigungsverbot aus. Gruss und schöne Schwangerschaft, mara
Mitglied inaktiv
Ich bin Studentin. Habe ich im Falle eines Beschäftigungsverbotes trotzdem Anspruch auf mein Gehalt, wenn mir mein AG keine andere Stelle anbieten kann? Vielen Dank tilli76
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