Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Befristeter Arbeitsvertrag, absolutes BV, arbeitslos/Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Befristeter Arbeitsvertrag, absolutes BV, arbeitslos/Mutterschutz

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine etwas kompliziertere Frage: ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der zum 31.05. endet, mein Mutterschutz beginnt ab dem 25.06. und ich habe seit dem 03.02. ein absolutes Beschäftigungsverbot. Das Arbeitsamt sagt ich kann mich nicht arbeitslos melden, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe, die Krankenkasse sagt, dass sie keine Leistungen erbringen muss, sondern dass ich mich dann ab 01.06. freiwillig versichern muss und monatlich ca. 140 € zu zahlen habe, es sei denn ich wäre bis dahin verheiratet und könnte mich bei meinem Mann mitversichern lassen. Wie sieht das nun aus 1. für den Zeitraum vom 01.06.-25.06.? Stehen mir da wirklich keine Zahlungen zu? Weder von Arbeitsamt noch von der KK? Und 2. Steht mir Mutterschaftsgeld zu? Vielen Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Grundsätzlich stimmt es, dass Sie nur dann Arbeitslosengeld erhalten, wenn Sie auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Es gibt aber ein Urteil des Sozialgerichts Frankfurt/Main (AZ: S 33 AL 854/05), dem vielleicht andere Gericht folgen würden: „Wegen des Beschäftigungsverbots könne die Klägerin kein Arbeitsentgelt, kein Arbeitslosengeld und kein Krankengeld bekommen. Dies widerspreche dem im Grundgesetz verankerten Schutz der werdenden Mutter. Ohne die Zahlung von Arbeitslosengeld sei die Klägerin gezwungen, das mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbot zu missachten und sich trotz der Gefahr für ihr Kind eine Arbeit zu suchen.“ Nach dem genannten Urteil des Gerichts hat die Arbeitsagentur also von einer fiktiven Verfügbarkeit auszugehen. Überdies sollten Sie vielleicht prüfen, inwieweit dieses Beschäftigungsverbot reicht; unter Umständen kann das Beschäftigungsverbot auch nur für die damalige Beschäftigung gelten, eine ähnliche oder andere gelernte Tätigkeit dagegen weiterhin ausgeführt werden. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hast Du einen Ablehnungsbescheid von Arbeitsamt ? Damit würde ich zum Jobcenter marschieren und ALG2 beantragen. Als ich das damals machte wurde allerdings mein Februarlohn als Einkommen im März gezählt, da es da ausgezahlt wurde. Wenn Du Dein Gehalt also rückwirkend bekommst dann hast Du einen Monat Leerlauf. Da Dein Vertrag zuend ist, Du aber nicht arbeiten kannst steht Dir ALG2 zu, dafür beziehen sie natürlich die Einnahmen des Partners ein, wenn ihr zusammenwohnt. Versichert wärest Du dann auch.


Mitglied inaktiv

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Ich bekomme definitiv kein ALG2 weil mein Partner zuviel verdient. Aber es ist ja nicht so, dass wir keine Ausgaben haben wie z.B. hohe Miete, Raten fürs Auto usw. und wir arg in Bedrängnis kommen, wenn dann ein Gehlat komplett wegfällt. Es kann doch nicht sein, dass ich auf Grund meiner Schwangerschaft benachteiligt bin, oder?! Wäre ich nicht schwanger und hätte ich kein BV, würde ich ja auch ALG1 bekommen.


Mitglied inaktiv

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Hallo Ja, dann würdest Du dem Arbeitsmarkt aber zur Verfügung stehen. Da Du dies nicht tust, bekommst Du auch kein ALG1. Du wirst dann ja nach der Geburt Elterngeld und Kindergeld bekommen. Insofern geht es um einen Monat , in dem ihr nun Geld beiseite legen müsstet. Vielleicht weiss Frau Bader noch mehr, aber laut meinem Kenntnisstand ist es so.


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