Mäusespeck
Liebe Frau Bader ich weiß sie hören bestimmt zum x mal dieses Thema. Mein Arbeitsvertrag läuft aus (er ist befristet) Ich bin jetzt in elternzeit und seid anfang 2012 war ich aufgrund der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Ich habe 10 Tage urlaub noch aus dem Jahr2011 die ich nicht aufgrund des Beschäftigungsverbot nicht nehmen konnte und 26 Tage aus dem Jahr2012! Hab ich jetzt anspruch aus Urlaubsauszahlung von 26 Tage ,weil nur 2012 zählt oder auf 36 Tage weil ich ja noch urlaubstage aus 2011 Habe? Ich frage deshalb weil ich auch 2011 ,aufgrund von zu viel Arbeit und zuwenig Kollegen immer viel arbeiten musste und kaum urlaub nehmen konnt! Liebe Grüße Mäusespeck
Hallo, wenn Sie die Tage wegen dem Beschäftigungsverbot nicht nehmen konnten, können Sie sich bei Ende des Vertrages auszahlen lassen.Auch für 2011. Liebe Grüße, NB
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