Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, in Anlehnung an eine Frage zum Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Was ist die Konsequenz, wenn man auf die Ausklammerung der Mutterschutzzeit verzichtet? Zahlungen im Mutterschutz sind ja theoretisch kein Einkommen, fließen diese Zahlungen dann bei der Berechnung des Elterngeldes dennoch ein und werden als Einkommen betrachtet? Kann ich mir nicht vorstellen. Eher, dass dann nur der AG Teil oder sogar 0€ einfließen? Trotz, dass es das Thema schon mehrfach gab, ich steig nicht durch... Vielen Dank vorab.
Sternenschnuppe
Hallo Hubbel Hab ich auch lange nicht begriffen, ist aber ganz einfach :-) Beispiel: Schantalle arbeitet erst seit kurzem Vollzeit als sie schwanger wird. Davor Teilzeit. Ihr Mutterschutz beginnt am 29. Mai. Mai wird ausgeklammert weil da der Mutterschutz startet. Zwölf Monate zurück war aber noch ein Teilzeitmonat mit weniger Gehalt. Sie kann nun auf die Ausklammerung des Monats Mai verzichten, dann würde der Lohn angerechnet bis zum 29 für das Elterngeld. Öhm, noch beim ersten Kaffee, hoffe das war verständlich :-) Viele Grüße
Mitglied inaktiv
Ah!!! Supi. Danke Dir. Bringt also keine Punkte, wenn der Mutterschutz am 2. eines Monats beginnen würde aber am ende ggf. schon.
Sternenschnuppe
Ne, am 2. eher nicht. Es sei denn man hat 12 Monate zurück eine Nullrunde, warum auch immer. ALG, Krankengeld.
Rose22
Ich hab mal jetzt eine Frage dazu. Ich arbeite jetzt ab April Vollzeit, vorher Teilzeit. Mein Mutterschutz soll am 21 Juli beginnen. Kann ich da jetzt auch auf die Ausklammerung verzichten bis zum 21? Et ist der 1.9 Und wenn ja wie gehe ich da vor? Vielen Dank
Sternenschnuppe
Ja, kannst Du. Rechne aus ob es sich lohnt. Einkommen Teilzeit für den ganzen Monat oder aus Vollzeit, aber nur bis 21.
Lovie
Öh, aber wenn ich doch am 1.8. in muschu gehe und meinen Lohn auch am 1.8. bekomme, dann zählt doch die Lohn Abrechnung vom August voll mit? Und der halbe September dann ja auch noch...? Ist denn nicht das ENDE des vorgeburtlichen muschu ausschlaggebend für die Berechnung? Andere, Anschluss Frage: kann man denn dann auch nur den August ausklammern lassen?
Sternenschnuppe
Wieso der halbe September ? Welchen Abrechnungszeitraum hast Du denn ? Und kommt der Lohn im Vorraus oder nachträglich ? Für welchen Zeitraum ist er der am 01.08. kommt ?
Lovie
Bspw muschu geht von 3.8. bis 15.9. (et) Dann bekomme ich doch für den halben September (bzw eig für den ganzen... Bemerke grade Denkfehler 1...) muschugeld, wenn ich also den muschu ausklammern lasse, müsste ich doch auch zumindest bis et (=den halben September) angerechnet bekommen, oder eben den ganzen, weil ich ja am Monatsersten Lohn bekomme. Lohn erhalte ich im nachhinein, also im August für Juli, im September für August. (Denkfehler 2, meinerseits...) HM, komplizierter als ich dachte... Ich bin im BV, bis 1.7. würde ich tz arbeiten, danach VZ, also dachte ich eigentlich, die Ausklammerung des muschu wäre für mich von Vorteil...
Sternenschnuppe
Nein, eher zum massiven Nachteil bei Dir. Du hast im August ja fast nur Mutterschutzlohn, der zählt immer mit 0€, weil es Lohnersatz ist. Verzicht auf Ausklammerung , also dass es mitberechnet wird, macht nur Sinn wenn der Monat auf den dann sonst rückwirkend zurückgegriffen werden würde finanziell schlechter war. Beispiel arbeitslos im August 2016, also 0€ im Gebensatz zu Gehalt August 2017 durch Arbeit. Oder TZ August 2016 und Vollzeit 2017 und Beginn Mutterschutz am Ende des Monates. Es geht um den echten Lohn der im Startmonat des Mutterschutzes noch erarbeitet wird. Der soll ggf. nicht ausgeklammert werden.
Lovie
http://www.rund-ums-baby.de/recht/Frage-uebersehen_161626.htm Hier sagt Frau Bader aber was anderes: KK und AG Anteil wird zur Berechnung herangezogen.
Sternenschnuppe
Mutterschutz ist Lohnersatz, der zählt fürs Eltergeld mit 0€. Ihre Antwort kann ich nicht bestätigen. Guck hier, es ist kein Einkommen. https://www.elterngeld.net/elterngeld-kalendermonate.html
Rose22
Danke für deine Antwort! Wahrscheinlich wird sich das dann nicht lohnen. Muss das mal in Ruhe ausrechnen. Danke!
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