Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, Ich soll heute den neuen "Aufnahmevertrag" für meinen Sohn für den KiGa abgeben. In diesem steht, dass ich den Vertrag jeweils nur zum 31.07. eines jeden Jahres kündigen kann. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Mein Problem ist, dass ich mich auf Arbeitssuche befinde und ja dann keinen Job mehr annehmen kann der eine Übermittagbetreuung erforderlich macht. Ober stellt das einen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar. Hätte ich in dem Fall dann einen Anspruch auf eine Übermittagsbetreuung, oder nicht? Bisher war es so, dass ich das jeden Monat neu entscheiden konnte, ob Mittagsbetr. ja oder nein. Muss ich den neuen Vertrag überhaupt unterschreiben, schließlich habe ich hier einen, meiner Meinung nach gültigen, Vertrag bis zum 31.07.09 liegen. Muß mir der Kindergarten nicht diesen erst kündigen, bevor sie einen neuen Vertrag haben möchten? (Hintergrund ist das neue Kinderbildungsgesetz) Vielen Dank für Ihre Hilfe Verena
Hallo, ich verstehe das nicht ganz. Sie haben einen Vertrag. Aber Sie können entscheiden, ob über Mittag? haben Sie Angst, der KiGa kündigt? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hi, du hast einen Vertrag und darauf würde ich erst einmal bestehen ohne etwas neues zu unterschreiben. Sollte der Kiga den alten Vertrag tatsächlich kündigen, wäre zu prüfen, ob es einen rechtmäßigen Grund für die Kündigung gibt (ich meine, das Kinderbildungsgesetz gibt keinen Grund zur Beendigung bestehender Verträge). Gruß, speedy
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