Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Außerordentliche Kündigung in der Ss

Frage: Außerordentliche Kündigung in der Ss

froschkönigin1980

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Guten Tag, Ich bin selbständige Klavierlehrerin und arbeite unter anderem als Honrarkraft an einer privaten Musikschule. Ich möchte gerne bis Ende Januar arbeiten und dann in den Mutterschutz und die Elternzeit gehen. Vor einem Monat war habe ich an der Musikschule 2 Tage gefehlt, weil ich Schwangerschaftsbeschwerden hatte. Dann waren 2 Woche Schulferien, und direkt nach den Ferien habe ich eine schwere Bronchitis bekommen, die ich 10 Tage lang auskurieren mußte, sodaß ich wieder 4 Tage (in 2 wochen) fehlte. Ich habe am Ende der Ferien dem Vertragspartner zu verstehen gegeben, daß ich mich gerne um eine Vertretung bemühe, er jedoch wollte das nicht. Er konnte selber niemanden finden, sodaß der Unterricht für die Schüler ausfiel. Die Woche drauf drohte wieder beinahe auszufallen, obwohl ich mehrfach angeboten habe qualifizierten Ersatz zu bieten, was erst im letzten Moment dankend angenommen wurde. Die anderen Tage werde ich (wie üblich in so einem Fall) in dem Weihnachtsferien nacharbeiten, 2 Tage darf ich laut Vertrag pro Halbjahr fehlen. Jetzt hat mich mein Vertragspartner heute angerufen und mir nahegelegt doch schon zum Jahresende aufzuhören, weil ihm das zu stressig wird, und ich ja nochmal ausfallen könnte. Ich hingegen sehe das gar nicht ein. Meine Bronchitis ist auskuriert und ich möchte gerne bis zum Ende arbeiten. Es besteht eine 2-monatige Kündigungsfrist zum Monatsende von beiden Seiten, sprich Ende Januar. Kann er mir dennoch eine außerordentliche Kündigung aussprechen, nachdem was vorgefallen ist? Was ist, wenn ich tatsächlich nochmal krank werde und ich dennoch Ersatz bieten könnte. Kann er mir dann immer noch fristlos kündigen? Ich verzichte übrigens auch auf Bezahlung für alle ausgefallenen Stunden, die ich nicht nacharbeiten kann. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen, Laurie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da Sie keine Arbeitnehmerin sind, gilt kein besonderer Kündigungsschutz oder Arbeitsrecht (mal davon ausgegangen, dass Sie auch nicht Scheinselbständig sind, also wirtschaftlich von diesem AG abhängig sind). Die Kündigung hängt also vom Vertrag ab Liebe Grüsse, NB


froschkönigin1980

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Hallo, Danke für die Antwort. Mir ist klar, daß kein besonderer Kündigungsschutz besteht. Eine ordentliche Kündigung wäre wie gesagt laut Vertrag bis Ende Januar und in Ordnung, weil dann eh mein Mutterschutz begint. Die Frage ist, ob er mir außerordentlich kündigen kann, sprich sofort, aus o.g. Gründen?


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