Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Außerordentliche Kündigung Großtagespflege

Frage: Außerordentliche Kündigung Großtagespflege

LydiaK95

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Guten Abend Fr. Bader, wir haben den Betreuungsplatz für unseren einjährigen Sohn in einer Großtagespflege gekündigt. Grund war hier, dass der Besuch der Einrichtung für ihn nicht zumutbar war. Die Kündigung ging schriftlich an die Einrichtung, den Träger und das Jugendamt. Heute teilte man uns mit, dass uns nun die Betreuungskosten in gesamter Höhe (also Elternbeitrag + Förderung vom Jugenamt) in Rechnung gestellt werden - um die 1.100€ monatlich. Bis 31.08.2023. Da wir nicht unter Angabe des Paragraphen 626 Abs. 1 BGB gekündigt haben. Gibt es eine Möglichkeit die Situation so zu lösen, dass die Kündigung zurückgezogen wird, oder angepasst werden kann? Vielen Dank und Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist ein komplexes Problem und kann aus der Ferne nicht beantwortet werden. Es ist zu klären, ob denn tatsächlich ein außerordentlicher Kündigungsgrund bestanden hat. Dies ist der Fall, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses einer der Parteien nicht mehr zugemutet werden kann. Ob das hier der Fall ist, kann ich nicht sagen. Ob die Kündigung der Form genügt, kann ich ebenfalls nicht sagen, weil ich sie nicht kenne. Es muss nicht ausdrücklich der Paragraf genannt werden, sich aber aus dem Kontext ergeben, dass und warum außerordentlich gekündigt wird. Liebe Grüße NB


cube

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Habt ihr vorher mal mit der Einrichtung gesprochen u die Kündigung besprochen/angesprochen? Offenbar habt ihr ja keinen triftigen Grund für die außerordentliche Kündigung genannt. Weswegen diese so nicht anerkannt wird. Ob ihr euch da anderweitig einigen könnt, würde ich also mit dem Träger besprechen.


lilly1211

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Wieso kommt denn zurückziehen in Frage wenn es doch dem Sohn nicht zumutbar ist die Einrichtung zu besuchen? Dann würdest du ja Steuergelder als Förderung abgreifen und der Platz bliebe unbesucht? Ich würde versuchen mich zu einigen, vielleicht kann der Platz neu belegt werden aus der Warteliste?


roza_soza

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Was steht denn im Vetrag zu Kündigungsfristen? Kann man nur zum 31.08 kündigen? Und dann würde ich mich mal ans Jugendamt wenden ich kann mir fast nicht vorstellen, dass es kein anderes Kind gibt, dass sich über diesen Platz freuen würde, wo doch fast überall zu wenig Betreuungsplätze vorhanden sind


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