LydiaK95
Guten Abend Fr. Bader, wir haben den Betreuungsplatz für unseren einjährigen Sohn in einer Großtagespflege gekündigt. Grund war hier, dass der Besuch der Einrichtung für ihn nicht zumutbar war. Die Kündigung ging schriftlich an die Einrichtung, den Träger und das Jugendamt. Heute teilte man uns mit, dass uns nun die Betreuungskosten in gesamter Höhe (also Elternbeitrag + Förderung vom Jugenamt) in Rechnung gestellt werden - um die 1.100€ monatlich. Bis 31.08.2023. Da wir nicht unter Angabe des Paragraphen 626 Abs. 1 BGB gekündigt haben. Gibt es eine Möglichkeit die Situation so zu lösen, dass die Kündigung zurückgezogen wird, oder angepasst werden kann? Vielen Dank und Grüße
Hallo, das ist ein komplexes Problem und kann aus der Ferne nicht beantwortet werden. Es ist zu klären, ob denn tatsächlich ein außerordentlicher Kündigungsgrund bestanden hat. Dies ist der Fall, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses einer der Parteien nicht mehr zugemutet werden kann. Ob das hier der Fall ist, kann ich nicht sagen. Ob die Kündigung der Form genügt, kann ich ebenfalls nicht sagen, weil ich sie nicht kenne. Es muss nicht ausdrücklich der Paragraf genannt werden, sich aber aus dem Kontext ergeben, dass und warum außerordentlich gekündigt wird. Liebe Grüße NB
cube
Habt ihr vorher mal mit der Einrichtung gesprochen u die Kündigung besprochen/angesprochen? Offenbar habt ihr ja keinen triftigen Grund für die außerordentliche Kündigung genannt. Weswegen diese so nicht anerkannt wird. Ob ihr euch da anderweitig einigen könnt, würde ich also mit dem Träger besprechen.
lilly1211
Wieso kommt denn zurückziehen in Frage wenn es doch dem Sohn nicht zumutbar ist die Einrichtung zu besuchen? Dann würdest du ja Steuergelder als Förderung abgreifen und der Platz bliebe unbesucht? Ich würde versuchen mich zu einigen, vielleicht kann der Platz neu belegt werden aus der Warteliste?
roza_soza
Was steht denn im Vetrag zu Kündigungsfristen? Kann man nur zum 31.08 kündigen? Und dann würde ich mich mal ans Jugendamt wenden ich kann mir fast nicht vorstellen, dass es kein anderes Kind gibt, dass sich über diesen Platz freuen würde, wo doch fast überall zu wenig Betreuungsplätze vorhanden sind
Ähnliche Fragen
Guten Tag, mir wurde gekündigt und ich habe Klage eingereicht. Nun bin ich in einer Situation wo ein eventueller Annahmeverzugslohn entsteht, das heißt ich bin gekündigt, das Urteil hieß Kündigung unwirksam und es wurde Berufung eingelegt. Nun muss ich mich woanders bewerben, damit ich weiterhin später den Lohn bekomme. Ich arbeite wegen meines Ki ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Hallo, meine Tochter ist seit März in der Krippe. Da wir keine Konstanz in der Bezugsperson haben, werden wir zum 17.11. in eine andere Krippe wechseln und haben hierfür schon einen Platz bekommen. Normale Kündigungsfrist sind 3 Monate und wir wären damit am 31.1. und hätten natürlich doppelte Gebühren. Am Elternabend Mitte Oktober wurd ...
Hallo Frau Bader, derzeit in EZ bis 31.12.26. Ggf. Neuer AG zum 1.12.26, kann ich kündigen beim alten AG zum 30.11.26 und die EZ vorzeitig beenden? danke! freundliche Grüße
Sehr geehrte, ich benötige eine rechtliche Einschätzung zu meiner aktuellen Situation. Ich bin seit 2022 in Vollzeit bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Meine Elternzeit endet demnächst. Aufgrund der Betreuungssituation meines Kindes ist es mir jedoch nicht möglich, im Schichtsystem (Spät- oder Wochenendschichten) zu arbeiten. Ich habe me ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang