Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Außergerichtliche Klärung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Außergerichtliche Klärung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes?

franzi1406

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Ich bin seit einem jahr vom Kindesvater getrennt, wir haben beiderseitiges Sorgerecht. wir haben uns außergerichtlich, aber vorm Jugendamt und schriftlich darauf geeinigt das der Kleine (3) bei mir lebt und wohnt, und er ist auch bei mir gemeldet! der Vater ist seit der Trennung nicht mehr hier gemeldet!!! Habe ich damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht? es ist vorm und mit dem jugendamt niedergeschrieben das der kleine bei mir wohnhaft und gemeldet ist. Weil das jugendamt meinte, wenn er das Kind zu sich holen möchte für immer, kann er das jetzt nur noch gerichtlich, Dann habe ich doch das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht u er hat ein Umgangsrecht. Er kann das Kind nicht holen, wann er will, dass sollte schon in geregelten Bahnen laufen. Wenn das nicht klappt u das JA nicht helfen kann, hilft nur der gerichtliche Weg Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich war erst vor Gericht wegen ABR. Wie kann es sein, das sowas aussergerichtlich festgelegt wird? Ich darf mit meinen Kindern nur in einem Umkreis von 10km umziehen u habe NICHT das ABR vor Gericht bekommen. Gibt es Fristen, wie lange die Kinder bei einem wohnen und man kann dann hinziehen wo man möchte? Grüße kristallstern


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