Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld *Klärung"... habe gerade mal bei der Elterngeldstelle angerufen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeld *Klärung"... habe gerade mal bei der Elterngeldstelle angerufen

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Also: Fall 1: Frau hat nur Anspruch auf 300 Euro Sockelbetrag/Elerngeld und arbeitet auf 400 Euro Minijob = Sie bekäme 700€ (Minijob wird nicht angerechnet! Fall 2: Frau bekommt Elterngeld von 670€ und arbeitet Minijob, dann wird der "angerechnet" mit ca 67% (in unserem Fall 67% von 400 Euro sind 268) ... sprich man würde für die 400 Euro dann "nur" 132€ rausbekommen... Hoffe das klärt einiges. Gruß Peeka


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich würde es wie Panja sehen. Haben Sie es mal bei www.bmfsfj.de nachgerechnet? Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Ich werd noch irre, mir haben sie es bei der Elterngeldstelle anders gesagt. Eben dass auch die 400 Euro von dem Ausgangsnetto der Elterngeldberechnung abgezogen werden und mann dann weiterhin die 67 % vom Rest bekommt. Gibt es das vielleicht irgendwo schriftlich beim Elterngeldgesetz hinterlegt ? Irgendwie sagen die alle was anderes :(


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hab die Frau gefragt... ist man Theoretisch besser gestellt, wenn man vorher nicht gearbeitet hat und nur "Anrecht" auf den Sockelbetrag von 300 Euro hat, weil man da die 700 Euro behalten dürfte... Meinte Sie ja ist man, wenn man es so sieht weil wenn man Elterngeld bezieht wird ein Teil des 400 Euro Jobs davon "abgezogen"... Siehe mein Rechenbeispiel. Ruf doch mal bei Deienr Elterngeldstelle an LG Peeka


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hey Hatte ich ja. Sie sagte mir, dass man immer den Grundstock nimmt, von dem das Elterngeld gerechnet worden ist. Davon wird der Verdienst abgezogen und vom Rest gibt es weiterhin die 67 %. Obwohl, sorry, wenn ich jetzt keinen Denkfehler habe, dann ist es ja wie Du sagst. Bei 670 Euro Elterngeld hätte man ja auch nur 130 mehr bei 400 Euro. Ich habe 408 Euro Elterngeld leider nur. Dürfte dann in meinem Fall 290 behalten, weil die 108 sofort weg wären. Davon noch Kinderbetreuung, Spritkosten, und vor allem Progressionsvorbehalt, der ja aber über die 400 Euro sind, und nicht was mir nach allem übrig bleibt. Wie man es dreht und wendet, lohnt nicht, vermutlich legen wir noch drauf eher. Dann haben die, die nicht gearbeitet haben vorher wirklich mehr aktuell. Ab 01.01. sieht das ja auch anders aus.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, wir haben das Problem, dass unsere Elterngeldstelle in Thüringen meinem Mann das Elterngeld um 2 Tage streichen möchte, weil wir eine Elternzeit-Bescheinigung des Arbeitgebers eingereicht haben, die als Grundlage den voraussichtlichen Geburtstermin unserer Tochter angegeben hat. Nun wurde unsere Tochter 2 Tage später geboren ...

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen?  Vielen Dank

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...