Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auslandaufenthalt & Erziehungsgeld.......noch eine kurze Frage!

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Auslandaufenthalt & Erziehungsgeld.......noch eine kurze Frage!

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Hallo Frau Bader, vielen Dank für ihre Antwort. Ich bin im Erziehungsurlaub und vorher war ich arbeitslos. Mein Verlobter wird dort beruflich hin versetzt. Sein Arbeitgeber ist eine deutsche Firma und hat dort einen Auftrag zum Werksbau erhalten. Im Antrag aufs Erziehungsgeld mussten wir eine Bescheinigung über das voraussichtliche Einkommen beilegen...in dieser Bescheinigung hatten wir für die Monate ab Oktober das Einkommen für USA aufgeführt. Der Antrag wurde bewilligt. Bekommen wir nun weiterhin oder muss ich auf den Aufenthalt verzichten? Vielen Dank vorab für ihre Antwort. LG...Cranberrie


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Hallo Cranberrie! Normalerweise ist es so, daß du das Erz.geld weiterhin bekommst, wenn dein Partner ins Ausland versetzt wurde und du mitgehst. Wir haben sogar noch das Landeserz.geld aus Bayern bekommen, obwohl wir zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthaltes (rein rechtlich gesehen - Bundeswehr...) zu Nordrhein-Westfalen gehören! Alles Gute - Janka


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