Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auskunftspflicht bei gem. Sorgerecht u.a.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Auskunftspflicht bei gem. Sorgerecht u.a.

brittachen

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Hallo Frau Bader, ich brauche nochmals Ihren Rat. Hier in kürze einige Eckdaten. * beinahe ein Jahr geschieden, gemeinsames Sorgerecht * 7 gem., leibl. Kinder ( 8-18 Jahre) * seit Mai diesen Jahres kein Umgang zum Vater ( er verweigerte dies) * Jugendamt ist involviert und steht hinter mir * die 3 ältesten (16-18) wollen keinen Kontakt zum Vater, die 14 jährige tendiert auch schon dahin * Ex ist wieder verheiratet und hat ein weiteres Kind Nun zu den Problemen: 1.) Zum ersten geht es um die Zeugnisse der Kinder. Bis zum Sommer 2017 hab ich dem Kindsvater immer Zeugnisskopien aller Kinder geschickt. Immer per Einschreibe, da alles andere ja grundsätzlich nie bei ihm ankam. Erstmalig in diesem Sommer, habe ich mit absprache des Jugendamtes, keine Kopien verschickt. Meine Bearbeiterin meinte, bei gemeinsamen Sorgerecht, kann er jederzeit Auskunft an Schulen, Ärtzten etc. selbstständig einholen ( er kennt die Schulen, den Kinderarzt etc.) Jetzt plötzlich behauptet er, ich verweigere ihm jede Auskunft über die Kinder. Obwohl ich es ja vorweg mit dem Jugendamt abgesprochen habe, mache ich mir jetzt Sorgen, ob er mir da nun rechtlich etwas ankreiden kann? 2.) Mein Exmann hat im Mai diesen Jahres den Kontakt zu den 4 jüngsten komplett verweigert, nachdem ich ihn schriftlich gebeten habe, mit den offensichtliche beeinflussungen bitte aufzuhören. Ich habe dabei nie gedroht, die Kinder nicht mehr raus zu geben. Er meldete sich einfach nicht mehr und wir waren auch nicht traurig drum. Auch hier habe ich das Jugendamt umgehend informiert. Kurz darauf erhielt ich einen Anruf der Lehrerin meines Sohnes (10), in der sie um ein Gespräch bat. Bei diesem Gespräch mit der Lehrerin; und später auch mit meinem Sohn, stellte sich heraus, dass der Vater den Kindern erzählt hat, ich hätte vor, die Kinder alle in ein Heim oder eine Pflegefamilie zu geben, weil sie mir zu anstrengend sind und ich lieber Zeit mit meinem Freund verbringen will. Mein Sohn hatte schreckliche Angst, dass ich das wirklich tue und hat sich der Lehrerin anvertraut. Ich habe diesen Vorfall natürlich ebenfalls dem Jugendamt gemeldet. Nachdem dies nicht das erste ist, was mein Ex sich da geleistet hat, meinte meine Bearbeiterin, sollte er sich nochmal melden, um die Kinder zu sehen, brauche ich die Kinder nicht rausgeben, da sie eine Kindeswohlgefährdung sieht. Im Ernstfall soll er klagen. Und dann würde sie einen betreuten Umgang empfehlen. Nun will er nach 6 Monaten wieder Umgang. Zu seinen Bedingungen. D.H. es kommen alle 14 Tage nur 2 Kinder. Er bestimmt wer. Und ich habe sie zu bringen und zu holen. Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich mich auf die Aussage der Jugendamtsmitarbeiterin beziehe? Ich kenne ihn zu gut. Er wird nicht aufhören, die Kinder zu beeinflussen. Wäre dies anders, hätte ich keinerlei Einwände zum Umgang. Im Gegenteil. Ich war immer diejenige, die ihn um regelmäßigen Umgang gebeten hat. Dies ist auch dem Jugendamt bekannt und schriftlich hinterlegt. Insgesamt verdreht er total die Wahrheit und stellt mich als inkompetente,beeinflussende und intrigante , böse Ex hin, die ihm seine Kinder vorenthält und entfremdet. Kann ich irgendetwas tun, um die Kinder weitesgehend raus zu halten ( er zieht sie immer ganz bewusst mit hinein) und insgesamt einfach nur die richtige Entscheidung für die Kinder treffen? Aktuell bin ich einfach nur wütend und verletzt. Er schafft es wirklich immer wieder.... Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Er hat kein Anspruch auf die Zusendung der Zeugnisse 2. Grundsätzlich haben die Kinder und auch der Vater einen Anspruch auf Umgang. Aber nicht nach seinen Regeln. Das Jugendamt, oder gegebenenfalls ein Gericht, kann Ihnen helfen, feste Regeln aufzustellen. Liebe Grüße NB


desireekk

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Hallo, auch wenn ich nur 2 Kinder habe... ich kenne diese "Spielchen" nur zu gut. zu 1.) Du enthälst ihm keine Auskünfte vor, er versucht einfach nicht die Informationen zu erlangen. DAS ist die richtige Reihenfolge. Er hat durchaus einen Holschuld, nicht (nur) Du eine Bringschuld. Wenn er Auskünft möchte, kann er sich an Schulen, Ärzte, etc. wenden. Wenn DU etwas wissen willst gehst Du ja auch zur Schule o. ä. zu 2.) Ganz ruhig... Schreibe ihm einen Brief per Einschreiben und bitte ihn, sich zur Regelung des Umgangs doch bitte an das Jugendamt zu wenden damit dort moderiert die Wiederaufnahme des Umgang inkl. aller Rehgeln hierzu festgelegt werden kann. Punkt aus. Kopie des Schreibens kannst Du als "Vorwarnung" ans Jugendam schicken wenn Du magst. Die Instrumentalisierung der Kinder ist sowas von sch... ich hab das auch durch. Ich drück Dich! D


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