Ell!um
Ich weiß, wenn ich relativ schnell nach der Geburt wieder schwanger werde, habe ich ein höheres Elterngeld, weil die 14 Monate EZ ausgeklammert werden. Wie gestaltet es sich, wenn man nach der zweiten Schwangerschaft wieder schnell schwanger ist mit Kind 3? Werden dann beide Elternzeit-Zeiträume ausgeklammert?
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB
mellomania
Ne. Bis zu 14 Monate ausklammern sind möglich soviel ich weiß
misses-cat
Doch theoretisch ist das möglich, also wenn man zb drei Kinder in 28 Monaten bekommen will ginge das
Mitglied inaktiv
Bei jedem Kind zählen ja die 12 Monate vor Geburt. Ist da Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat und Monate mit Mutterschaftsgeld wird das ja ausgeklammert. Theoretisch ist bei drei Kindern bis zum 32. Lebensmonat des ersten Kindes das möglich. Voraussetzung ist, das man Elterngeld so wählt, dass es 14 Monate ausgezahlt wird. 1. Kind EG bis Monat 14 dann Beginn Mutterschutz Kind 2 wieder 14 Monate Elterngeld und dann nahtlos Beginn Mutterschutz kind3
mellomania
für die info.
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