Lynn..
Hallo Frau Bader, mein Kind ist jetzt 17 Monate alt und ich bekomme bis Mai noch Elterngeld Plus . Ich überlege ein weiteres Kind zu bekommen, verstehe aber nicht wie genau das mit der Ausklammerung funktioniert, ich habe von 14 Monaten gelesen. Ich kann vermutlich nur die EG Plus Monate ausklammern lassen, aber keine Monate ohne Elterngeld Bezug oder? Danke
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Ab Geburten vom 01.09.2021 an kann man auf die Ausklammerung verzichten. Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13). Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Es stimmt. Es werden nur Monate mit Elterngeld ausgeklammert plus dann die Monate mit Mutterschaftsgeld. Alles nach dem 15. Lebensmonat zählt mit 0€, wenn du nicht arbeitest. Das bedeutet, für das gleiche Elterngeld muss Kind 2 geboren sein, wenn Kind 1 ungefähr 16/17 Monate alt ist.
mellomania
oder man geht 12 monate voll arbeiten. dann bekommt man auch das gleiche EG. zusätzlich gibt es den geschwisterbonus bis kind 1 drei jahre alt ist
Lynn..
Also ist eine Ausklammerung ja dann Sinnfrei in meinem Fall?
mellomania
Nicht sinnfrei, es ist nicht möglich.
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